Wer investiert, will Rendite. Das gilt auch für Investoren an privatisierten Bundesautobahnen. Außerdem erfordert die Vergabe von Bauprojekten europäische Ausschreibungen. Die Idee ist also nicht hinreichend durchdacht, meint Ute Jasper.
Wer kennt das nicht? Freitags im Stau auf der A 1 stehen nicht nur die Autos, sondern daneben auch die Bagger. Der geplagte Autofahrer hofft auf Besserung, wenn Finanzminister Wolfgang Schäuble alle Autobahnen privatisieren will. Private bringen die Bagger in Schwung und Geld in den Haushalt. Gleichzeitig erhalten Versicherungen und Banken lukrative Anlagemöglichkeiten. Was will man mehr?
Alles hört sich so einfach und so gut an: Der Finanzminister will Bau und Betrieb der deutschen Autobahnen auf eine private Gesellschaft übertragen. Anschließend will er knapp die Hälfte der Anteile an dieser Bundesfernstraßengesellschaft, kurz BFG, an private Investoren verkaufen. Die BFG soll die Autobahnen planen, bauen, warten und instand halten. Doch woher nimmt die BFG das Geld?
Ein Teil der Straßeninfrastruktur soll direkt aus der Maut an die BFG bezahlt werden, ohne überhaupt erst in den Bundeshaushalt zu fließen. Das bringt die Haushaltspolitiker auf den Plan, die Demokratie und Parlament unterlaufen sehen. Weitere Milliarden - gesprochen wird von 30 bis 45 - sollen nicht etwa über klassische Darlehen aufgenommen werden. Stattdessen will Schäuble den deutschen Versicherungen und Banken "rentable" Beteiligungs- und Anlagemöglichkeiten eröffnen. Private Finanzierung - so heißt es - soll den Sanierungsstau auflösen. Aha. Sind denn Darlehen keine privaten Finanzierungen? Wollen die zu beteiligenden Banken und Versicherungen ihr Geld etwa nicht zurück haben? Hier und an einigen anderen Punkten zeigt sich, dass die Autobahnprivatisierung mehr Fragen als Antworten aufwirft.
Bisher zuständige Behörden und Mitarbeiter
Bisher verwalten die Länder die Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen im Auftrag des Bundes, Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz (GG). Die Landesstraßenbaubehörden sind für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung der Bundesstraßen verantwortlich. Sie beschäftigen dazu ca. 30.000 Mitarbeiter, halten Geräte und Werkstätten vor.
Noch fehlt ein Vorschlag, wie mit Vermögen und Mitarbeitern der Landesbehörden umgegangen werden soll. Betriebsbedingte Kündigungen dürften politisch kaum akzeptabel sein. Unteraufträge von der Bundesgesellschaft an die Länder wären wenig sinnvoll, weil dann im Bund nur eine zusätzliche Verwaltungsebene geschaffen würde. Direktvergaben einer vom Bund mehrheitlich beherrschten Gesellschaft an die Länder wären kaum mit dem europäischen Vergaberecht vereinbar.
Profit von Banken und Versicherungen
Seit Jahren sinken die Zinsen. Banken und Versicherungen finden keine lukrativen und zugleich sicheren Anlagemöglichkeiten. Die Renditen für Staatsanleihen sind auf einem Rekordtief. Trotzdem müssen Allianz, Victoria und der Rest der Branche die Verträge über höher verzinsten Lebensversicherungen erfüllen. Sie rufen nach dem Staat, der ihnen rentable Investitionen in Infrastruktur ermöglichen soll.
Sichere Anlagen in den Autobahnbau kämen da gerade recht. Die Versicherungskonzerne versuchen deshalb, die Politiker, die der Grundgesetzänderung zustimmen müssten, zu überzeugen und malen ein Menetekel an die Wand. Ohne die Renditen aus dem Autobahnbau seien die Renditen der Lebensversicherungen und damit die private Altersvorsorge nicht mehr sicher. Das überzeugt doch, oder?
Wirklich? Verdienen nicht zuerst die Aktionäre der Versicherungskonzern an besseren Renditen? Ist es wirklich Aufgabe des Staates, also des Steuerzahlers, Pensionsfonds und Versicherungen zu subventionieren oder genauer: Milliarden zu verschenken? Und darf der Bund überhaupt diese teure Finanzierung wählen? Wenn er derzeit andere Infrastrukturprojekte - etwa den Kauf von Regionalzügen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen - über 30 Jahre mit Zinsen von deutlich unter einem Prozent finanzieren kann, warum sollte er die von den Finanzinstituten erwarteten Renditen von drei oder vier Prozent zahlen?
Privatisierung der Bundesautobahnen: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21258 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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