Keine Auskunft für Abgeordnetenwatch über Parteispenden
Das Portal Abgeordnetenwatch hat aus dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Auskunftsanspruch über Parteispenden gegen den Bundestag. Die Regelung müsse hinter dem spezielleren Parteiengesetz zurücktreten, entschied das BVerwG im Juni.
Abgeordnetenwatch hatte auf Herausgabe von Unterlagen zu Parteispenden gegen den Bundestag geklagt. Die Transparenz-Wächter hatten verlangt, dass ihnen Korrespondenzen, Vermerke und Notizen der Bundestagsverwaltung zu den Rechenschaftsberichten der Parteien und zu den Spenden aus den Jahren 2013 und 2014 übergeben werden. Dazu beriefen sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wies dieses Ansinnen jedoch zurück. Die Regelungen des Parteiengesetzes (PartG) schlössen einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem IFG aus, so die Leipziger Richter (Urt. v. 17.06.2020, Az. 10 C 16.19 und 10 C 17.19).
Abgeordnetenwatch wollte nach eigenen Angaben anhand der internen Prüfunterlagen nachvollziehen, wie intensiv die Bundestagsverwaltung möglichen Gesetzesverstößen der Parteien nachgeht. Geklagt hatte der hinter dem Portal stehende Verein Parlamentwatch e.V. In den beiden Vorinstanzen hatte Abgeordnetenwatch jeweils noch Recht bekommen. Der Bundestagspräsident hatte dagegen Revision eingelegt - und setzte sich in Leipzig letztlich durch.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43842 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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