Grünes Licht für den Fehmarnbelttunnel
Anfang November machte das BVerwG nach einem Mammutverfahren den Weg frei für den Bau des umstrittenen Fehmarnbelttunnels. Das Gericht wies in der mit Spannung erwarteten Entscheidung alle Klagen gegen die Baupläne für den Ostseetunnel ab. Das Milliardenprojekt verstoße nicht gegen Naturschutzrecht und den Planern seien auch sonst keine Abwägungsfehler unterlaufen, urteilten die Bundesrichter (Urt. v. 03.11.2020, Az. 9 A 7.19 u.a.). Der 18 Kilometer lange Tunnel soll Fehmarn mit dem Lolland in Dänemark verbinden.
In Dänemark war der Bau des Fehmarnbelttunnels schon seit 2015 baurechtlich geklärt, jetzt steht auch in Deutschland fest: Der Tunnel kann gebaut werden. Nur ein Problem mit Riffen muss noch gelöst werden.
Die Leipziger Richter hatten über sechs Klagen zu entscheiden, eine weitere Klage eines Landwirts wurde kurz vor der Urteilsverkündung für erledigt erklärt. Zwei Naturschutzverbände, mehrere Fährunternehmen sowie die Stadt Fehmarn hatten sich gegen das Vorhaben gewandt. Sie zweifelten die Verkehrsprognosen für den Eisenbahn- und Autotunnel an und fürchteten gravierende Umweltauswirkungen, etwa auf Schweinswale, Miesmuscheln und Eiderenten.
In einem Punkt müssen die Planer laut Gericht allerdings nachbessern. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses waren im Bereich der Trasse Riffe entdeckt worden, die als Biotope streng geschützt sind und nicht zerstört werden dürfen. Hier muss in einem ergänzenden Verfahren nun geklärt werden, wie das Problem nachträglich gelöst werden kann.
Deutschland muss für die Kosten der Straßen- und Schienenanbindung auf schleswig-holsteinischer Seite in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufkommen. Darin enthalten ist ein Risikopuffer von 1,1 Milliarden Euro. Die deutsche Hinterlandanbindung ist Gegenstand gesonderter Genehmigungsverfahren. Mehrere Gemeinden verlangen einen besseren Lärmschutz.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43842 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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