Sollten Juristen kennen: 8 wich­tige BGH-Urteile aus 2019

von Pia Lorenz

17.12.2019

5/8: Presserechtliche Folgen der berüchtigten Linklaters-Oktoberfestparty

Es war eine der skandalträchtigsten Geschichten aus dem Großkanzleiumfeld der vergangenen Jahre: Die Vergewaltigung einer Studentin bei einer Oktoberfestparty durch einen damaligen Linklaters-Partner hatte auch über die Branche hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Der Jurist wurde 2018 verurteilt, der BGH verwarf seine Revision. Wegen der vorangegangenen Verdachtsberichterstattung der Bild-Zeitung aber bekam er zumindest teilweise in Karlsruhe Recht (Urt. v. 18.06.2019, Az. VI ZR 80/18).

Und gab damit dem VI. Zivilsenat Gelegenheit zu wichtigen Präzisierungen für die nachträgliche Kontrolle strafverfahrensbegleitender Berichterstattung, wenn zwischenzeitlich das Strafurteil ergangen ist. Auch rückblickend müsse berücksichtigt werden, dass die Unschuldsvermutung vor dem Urteil noch gegolten habe. Die im Urteil enthaltenen Tatsachenbehauptungen seien aber als wahr anzusehen.

Damit gebe es keinen Unterlassungsanspruch mehr, weil nunmehr die Berichterstattung als rechtlich zulässig zu beurteilen sei und daher keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. "Wer in der Vergangenheit in seinen Rechten verletzt wurde, hat keinen Anspruch darauf, dass ein Verhalten unterlassen wird, das sich inzwischen als nicht mehr rechtswidrig darstellt."

Aus den Ausführungen des Senats zum erforderlichen berechtigten Interesse der Allgemeinheit an der Offenlegung der Identität des Betroffenen schließt so mancher Presserechtler, dass über bloße Branchenberühmtheiten in aller Regel nicht identifizierend berichtet werden dürfe. Denn diese seien eben nicht der Allgemeinheit bekannt.

Zitiervorschlag

Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39269 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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