Leben ist kein Schaden, aber Menschen, die sterben wollen, müssen Ärzte nicht retten. Außerdem sagte der BGH etwas zu Legal Tech, zur DUH und zu Brötchen für Langschläfer – und zur Abgasaffäre, obwohl ihn danach eigentlich niemand mehr fragte.
1/8: Das Go für Legal Tech
Für alle, die "irgendwas mit Legal Tech" machen, war es das Urteil des Jahres: Die Entscheidung des VIII. Zivilsenats zur Plattform wenigermiete.de (BGH, Urt. v. 27.11.2019, Az. VIII ZR 285/18). Auch wenn die Urteilsgründe einige Einschränkungen enthalten und der Senat klarstellt, dass jedes Modell einzeln überprüft werden muss, muss man die Entscheidung doch als ein klares grundsätzliches Go für die Internetplattformen interpretieren, die auf der Basis von Inkassolizenzen Rechtsberatung für bestimmte Fragen gegen ein Erfolgshonorar anbieten.
Das Urteil ist aber auch für eine andere Zielgruppe sehr wichtig, selbst wenn die das womöglich gar nicht wahrhaben will: die Anwälte. Es ist eine klare Absage an die organisierte Anwaltschaft, die weiter an Geschäftsmodellen und einem Berufsrecht festhält, die ohne Erfolgshonorare oder die Übernahme von Gerichtskosten auskommen.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz, das für die Unwirksamkeit der Geschäftsmodelle ins Feld geführt wurde, solle nämlich die Entwicklung neuer Berufsbilder gerade erlauben, begründete der BGH seine weite Auslegung des Inkassobegriffs. Einen Wertungswiderspruch zum anwaltlichen Berufsrecht sahen die Karlsruher Richter nicht.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39269 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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