2/2: Mehr Kompetenz an die VG
Erleichterung könnte eine Initiative des Bundesrates bringen. Der hatte im Kontext der Beratungen für das Gesetz zur besseren Durchsetzbarkeit der Ausreisepflicht angeregt, die Normen § 78 Asylgesetz (AsylG)und § 80 AsylG zu ändern. Damit soll den Verwaltungsgerichten die Möglichkeit eingeräumt werden, bei grundsätzlicher Bedeutung des Falles oder Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung Beschwerde, Berufung und die Sprungrevision zuzulassen. Bisher können das nur die Oberverwaltungsgerichte (OVG).
Der Bund deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen äußerte sich nahezu begeistert: "Nachdrücklich" begrüßte der Vorsitzende Dr. Robert Seegmüller die Initiative. Sie ermögliche es, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung frühzeitig und zügig ober- bzw. höchstrichterlich zu klären.
Seiner Ansicht nach erweist sich"die vorgeschlagene Stärkung gerade im Lichte der zuletzt deutlich angestiegenen Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten als sinnvoll und zielführend". So könnten die Gerichte schneller einheitlich mit den massenhaft erhobenen Klagen zum Beispiel syrischer Flüchtlinge umgehen. Die Menschen hatten die Verwaltungsgerichte bundesweit beschäftigt, weil sie anstelle des ihnen nur noch zuerkannten subsidiären Schutzes den Status als Flüchtling im Sinne der Genfer Menschenrechtskonvention bekommen wollten. Nur so wäre ihnen u.a. der legale Nachzug ihrer Familien möglich gewesen. Die VG urteilten bundesweit unterschiedlich – bis nach und nach die OVG die Verwaltungspraxis des BAMF bestätigten: kein Flüchtlingsstatus für Syrer.
Wirksame Entlastung von BAMF und VG
Derartiges könnte mit der Initiative des Bundesrates geändert werden. Verwaltungsrichter auch aus der Praxis sind davon überzeugt, dass es ihre Arbeit erleichtern könnte: "Bei uns am VG Düsseldorf befassen sich allein mit dem Land Syrien inzwischen acht Kammern", so Pressedezernentin Handerlein. Immer wieder gebe es gleichgelagerte Fälle. Das sei beim Status so gewesen, ähnlich sei es in Bezug auf den Schutz bei drohender Einberufung zur Wehrpflicht. Die Richter könnten einfach früher und schneller die Fälle abschließen, wenn sie sich dabei auf eine obergerichtliche Entscheidung stützen könnten.
"Eine divergierende Rechtsprechung insbesondere der ersten Instanz wird in einem frühen Stadium vermieden", teilt Seegmüller mit. "Entscheidungsprozesse werden beschleunigt und sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch die Verwaltungsgerichte wirksam entlastet. Eine Erledigung anhängiger asylgerichtlicher Verfahren wird effizient gefördert".
Tanja Podolski, Immer mehr Asylverfahren: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22557 (abgerufen am: 03.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag