Puppen im Recht: "Mecki", Käthe Kruse und die Maus vor Gericht

von Martin Rath

02.08.2020

Sexroboter verbieten? Mit Teddy zur Bundeswehr? Und wer von Ihnen kennt noch "Mecki", den menschenähnlichen Igel? Sie alle wurden bereits zum Fall vor Gericht – oder könnten es in Zukunft noch werden.

Puppen – früher Luxusgut, heute Massenware. Roboter – zunächst Werkzeug, bald sollen sie der Menschheit dienen. Beiden ist gemein, dass sie mehr und mehr dem Menschen ähneln.

Ob das ihre Beliebtheit erklärt, wissen wir nicht. Dass sie schon mehrfach zum Fall für die Justiz geworden sind, wissen wir hingegen schon: vom Soldaten, der seinen Teddybären nicht am Kasernentor abzugeben bereit war, bis zum ganz in Vergessenheit geratenen Prozess um die Rechte an der bekanntesten Nagetierpuppe des WDR.

Einige Geschichten erzählt Martin Rath.

Zitiervorschlag

Puppen im Recht: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42375 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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