8/11: Der Herr des Verfahrens: @zpoblog / @benedikt_windau
Noch einmal für die Arbeitsleser:
Wie hoch darf/sollte ein Ordnungsgeld sein und wie berechnet man das? https://t.co/wFFeacTEMQ— zpoblog (@zpoblog) 20. Februar 2017
Bei der Geburt getrennt: Dave Grohl und Justin Trudeau. https://t.co/m56PREsvY7
— Benedikt Windau (@benedikt_windau) 20. Februar 2017
Und gleich noch ein Richter, diesmal aus dem Zivilrecht: Benedikt Windau arbeitet am Amtsgericht Cloppenburg und betreibt nebenher den 2014 ins Leben gerufenen ZPO Blog. Die Idee zu dessen Gründung fasst er selbst wie folgt zusammen: "Im Studium spielt die ZPO kaum eine Rolle, im Referendariat wird sie dann schon weitgehend als bekannt vorausgesetzt, im Berufsleben sowieso. Auch nach dem Ende der Ausbildung dürfte daher nicht nur bei mir eine gewisse Unsicherheit in diesem Bereich verblieben sein. Und es gibt – soweit ich erkennen kann – außerhalb 'klassischer' Fachzeitschriften keine Möglichkeit, sich (kostenlos und ohne größere Mühe) über Entwicklungen im Zivilprozessrecht auf dem Laufenden zu halten."
Wer das tun will, der kann dem Account @zpoblog folgen, der regelmäßig Neuigkeiten aus der Welt des (nicht nur Zivilprozess-)Rechts verbreitet. Auf seinem zweiten Account, @benedikt_windau, äußert sich der 1983 geborene Richter zu vermischten und politischen Themen – auch dies oft mit juristischem Zungenschlag.
Constantin Baron van Lijnden und Pia Lorenz, Recht & Justiz auf Twitter: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22163 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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