10/11: Die Tweet-Maschine: @RAStadler
Neu bei internet-law: Wann haben Blogs Informationsrechte gegenüber Behörden? https://t.co/PEhNeuL3uW
— Thomas Stadler (@RAStadler) 21. Februar 2017
Thomas Stadler ist für das IT-Recht, was Udo Vetter für das Strafrecht ist: Blogger und Twitterer der ersten Stunde. Stadler schreibt in seinem bekannten Blog Internet-Law vorwiegend zu Themen aus dem Nexus von IT-, Datenschutz-, und Medienrecht, bezieht auf Twitter aber auch zu allgemeinpolitischen Fragen recht unmissverständlich Stellung.
Mit sage und schreibe 44.000 Tweets hat er den mit Abstand größten Output unter allen hier Genannten, und ist auf der Nachrichtenplattform weit über die Grenzen der juristischen Leserschaft hinaus bekannt. Seine durchweg liberalen bis linken Positionen vertritt Stadler mit großer Verve, und auch vor Diskussionen der etwas härteren Gangart schreckt der konflikterprobte Anwalt nicht zurück – zuletzt etwa mit dem SPIEGEL-Redakteur Nils Minkmar, der Anstoß daran genommen hatte, dass Stadler den neuen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier als "Polit-Apparatschik" bezeichnet hatte.
Constantin Baron van Lijnden und Pia Lorenz, Recht & Justiz auf Twitter: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22163 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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