Zur Europawahl im Mai 2019 warb die NPD mancherorts mit Plakaten mit der Aufschrift "Migration tötet". Die Frage, ob diese Aussage eine Volksverhetzung ist, beschäftigte nun das nächste Gericht.
"Migration tötet" sei eine empirisch zu beweisende Tatsache, hieß es kürzlich in einem Urteil des VG Gießen zu entsprechenden NPD-Wahlplakaten. Nun äußert sich der Richter.
Das Wahlplakat mit dem Slogan "Migration tötet" der NPD ist aus Sicht des VG Gießen nicht volksverhetzend, sondern stelle die Realität teilweise dar. Aber zum Glück griffe ja notfalls das Widerstandsrecht. Der Richter ist kein Unbekannter.
Im März 2018 setzte sich die Stadt Wetzlar über das BVerfG hinweg und verweigerte der NPD den Zugang zur Stadthalle. Am Ende hieß es, die NPD habe die Mietauflagen nicht erfüllt. Das war rechtswidrig, entschied nun das VG Gießen.
Die Uni Marburg erhofft sich von Tierversuchen mit Zwerghamstern Erkenntnisse für die Raumfahrt zu gewinnen. Ob das ethisch vertretbar ist, kann aber nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden, entschied das VG Gießen.
Wer die NPD unterstützt, darf keine Waffen tragen. Diese Ansicht scheint sich in der deutschen Rechtsprechung mehr und mehr durchzusetzen. Nun schwenkt auch das VG Gießen auf die Linie der anderen Gerichte ein.
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Das VG Gießen legt sich mit dem BVerfG an. Karlsruhe verlange den Asylgerichten zu viel ab. Und außerdem dürften sich Terroristen ohnehin nicht so einfach auf das Grundgesetz berufen.
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Im Streit um die Weigerung der Stadt Wetzlar, die Stadthallt für eine NPD-Wahlkampfveranstaltung zu überlassen, hat das VG Gießen nun ein Zwangsgeld von 7.500 Euro festgesetzt. Weigert sich die Stadt weiter, wird es noch teurer.
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Weil sich die Stadt Wetzlar standhaft weigert, der NPD für eine Wahlkampfveranstaltung ihre Stadthalle zu überlassen, droht das VG Gießen nun mit einem Zwangsgeld. Ob das der Partei noch hilft, ist fraglich.
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Abgewählt wird niemand gerne, auch nicht als Bürgermeister einer Kleinstadt. Dagegen zu klagen, macht aber sicherlich nicht den besten Eindruck - vor allem, wenn man selbst bereits wegen Wahlfälschung verurteilt worden ist.
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Eine Frau fing Katzen ein, ließ sie im Tierheim behandeln und verlangte von der Stadt Ersatz für ihre Aufwendungen. Den versagte ihr das VG Gießen, denn Katzen sind meist keine Fundtiere.
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Die Neuregelung der Professorenbesoldung durch das Anfang 2013 in Hessen eingeführte Professorenbesoldungsgesetz ist verfassungsgemäß. Dies entschied das VG Gießen und wies damit die Klage einer Universitätsprofessorin ab.
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Ein Seniorenheim im Landkreis Marburg-Biedenkopf muss nicht für die Rettungsaktion einer damals 90 Jahre alten demenzkranken Bewohnerin in einer eisigen Januarnacht aufkommen. Das entschied das VG Gießen. Denn die Dame sei aus einer akuten…
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Ein Dackelbesitzer aus Mittelhessen zahlt für seinen kleinen Liebling zurecht die Steuer für gefährliche Hunde. Denn dieser hatte einem Nachbarn ins Bein gebissen. Das entschied das VG Gießen am Montag und wies die Klage des Besitzers ab.
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