Anwälte sind verpflichtet, Schriftsätze bei Gericht elektronisch einzureichen. Dass das auch gilt, wenn sie in eigener Angelegenheit tätig werden, hat das VG Berlin klargestellt.
Eine weitere Kammer des VG Berlin hat entschieden, dass pro-palästinensiche Demos in Berlin verboten bleiben, da diese "hochgradig israelfeindlich" seien.
Bei Demonstrationen palästinensischer Gruppen gegen die Politik Israels ist es vor einer Woche zu antisemitischen Rufen sowie Stein- und Böllerwürfen auf Polizisten gekommen. Das VG bestätigte nun das Verbot einer weiteren Demo.
Es gibt genügend Anhaltspunkte dafür, dass die "Junge Welt" Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vornimmt. Der Verfassungschutz darf sie entsprechend weiter in seinen Berichten nennen, so das VG Berlin.
Das VG Berlin hat in einem Eilverfahren vorläufig das Verbot für das deutschsprachige Programm des russischen Staatsmediums RT bestätigt. Es fehle an der erforderlichen Zulassung.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser durfte dazu appellieren, sich nicht gleichzeitig an vielen Orten gegen die Corona-Maßnahmen zu versammeln. Denn damit wollte sie lediglich auf die erschwerte Arbeit der Polizei hinweisen, so das VG Berlin.
Eine nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpfte Frau gilt zunächst als vollständig geimpft. Der Ausschluss durch das Paul-Ehrlich-Institut vom vollständigen Impfstatus sei voraussichtlich rechtswidrig, meint das VG Berlin.
Eine AG in der Schweiz zahlte eine Rechnung für die AfD – und die muss nun die dreifache Höhe des Betrags an den Deutschen Bundestag zahlen. Nach Ansicht des VG Berlin handelte es sich nämlich um eine unzulässige Spende.
Wer aus Afghanistan ein Visum zur Einreise nach Deutschland will, muss persönlich bei der Botschaft in Pakistan vorsprechen. Dies gilt nach einer Entscheidung des VG Berlin auch für eine Afghanin und ihr Kind, die nicht ausreisen können.
Nach der Insolvenz werden Air Berlin zugeteilte Emissionszertifikate entzogen. Der Insolvenzverwalter ficht den Bescheid an. Auf Vorlage des VG Berlin urteilt der EuGH, dass die Rücknahme rechtmäßig erfolgt ist.
In Berliner Clubs darf vorerst nicht mehr getanzt werden. Das VG Berlin wies mehrere Eilanträge von Clubbetreibern gegen das Tanzverbot ab. Es stünden derzeit keine milderen Mittel zur Verfügung, so das Gericht.
Wie schon im Vorjahr darf auch zum Jahreswechsel 21/22 bundesweit kein Silvesterfeuerwerk an Privatpersonen verkauft werden. Das VG Berlin hat an dem Verbot nichts zu beanstanden.
Der Bund wollte die Kosten, die ihm durch die Rückholflüge von im Ausland gestrandeten Deutschen entstanden sind, nicht alleine tragen. Per Bescheid verlangte er von ihnen einen pauschalen Anteil zurück. Zu Recht, entschied das VG.