Wer einen gefährlichen Hund im Sinne des Hundegesetzes hält, muss erhöhte Anforderungen erfüllen. Die Rasse American Bully ist als gefährlicher Hund zu qualifizieren, entschied nun das VG Berlin.
Das Verfahren um die Folgen der Enteignung der letzten Eigentümerin des Hotels Adlon vor 1949 muss nicht neu aufgerollt werden. Für ein Wiederaufgreifen liegen keine ausreichenden Beweise vor, so das VG Berlin.
Ein Berliner Polizist in der Ausbildung hatte zugegeben, gelegentlich zu kiffen. Daraufhin wurde er aus dem Vorbereitungsdienst entlassen - zu Recht, wie das VG Berlin nun im Eilverfahren entschied.
Falschparken wird gemeinhin nur als ärgerliche Bagatelle gesehen. Wenn man allerdings in einem Jahr über 150-mal falsch parkt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, entschied das VG Berlin.
Angela Merkel und Horst Seehofer dürfen in einem Zivilprozess um die Berichterstattung der Bild am Sonntag zur "Bremer BAMF-Affäre" nicht als Zeugen aussagen. Die Verweigerung der Aussagegenehmigung ist laut VG Berlin rechtmäßig.
Die Pflanzen kommen weg, der Fahrradstreifen auch: Der Berliner Senat folgt dem Beschluss des VG und gibt die Friedrichstraße wieder für den Autoverkehr frei. Jedenfalls vorerst, denn dauerhaft möchte man am Ziel festhalten.
Weil sein Name im Beschluss für den Untersuchungsausschuss zu einer rechtsextremistischen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln auftaucht, lässt die Justiz einen Staatsanwalt temporär nicht mehr im Examen prüfen. Der wehrt sich vor dem VG.
Die Berliner Staatsoper darf bei den Aufführungen von Wagners "Rheingold" und "Walküre" lebende Kaninchen im Bühnenbild verwenden. Das VG Berlin wies den Eilantrag eines Tierschutzvereins zurück.
Eine Justizvollzugsbeamtin auf Probe wagte eine heimliche Beziehung mit einem Gefangenen – und nahm diesen nach seiner Entlassung auch in ihrer Wohnung auf. Das kostete sie ihren Job, wie das VG nun auch bestätigte.
Die Sperrung der Friedrichstraße in Berlin-Mitte für Kraftfahrzeuge ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin im Eilverfahren. Der Berliner Senat erwägt nun, gegen den Beschluss Rechtsmittel einzulegen.
Auf einem Berliner Grundstück brach eine Rattenplage aus, weil eine unbekannte Person den Tieren Futter serviert. Die Eigentümerin ist laut VG verpflichtet, die Plage zu bekämpfen - auch wenn sie diese nicht selbst heraufbeschworen hat.
Wegen einer ungerechtfertigten Benachteiligung hat das VG einem Bewerber bei der Berliner Feuerwehr einen Entschädigungsanspruch zugesprochen. Diese hatte die Bewerbung aufgrund eines positiven HIV-Status abgelehnt.
Das Online-Portal "FragDenStaat" klagte gegen den Bundespräsidenten. Es wollte Informationen zu Begnadigungen der vergangenen Jahre erhalten - einem Institut, das in einem Rechtsstaat nichts verloren habe.
Der Versuch der Berliner Justizverwaltung eine Richterin, die nach ihrer Zeit als Bundestagsabgeordnete der AfD ans Berliner Landgericht zurückgekehrt ist, vorzeitig in den Ruhestand zu schicken, bleibt zunächst erfolglos.