Die Polizei untersagte per präventivem Verbot, sich an "Straßen des übergeordneten Straßennetzes" zu kleben. Weil die Liste dieser Straßen aber kaum lesbar bzw. nicht leicht zu finden sei, sei das Verbot zu unbestimmt, so das VG.
Lehrkräfte einer 10. Klasse dürfen gendern, so das VG Berlin. Das verdient Zustimmung, obwohl Gendern aktuell ein Rechtschreibfehler ist. Der Staat kann Rechtschreibung anordnen, solange Schülern die nötige Sprachkompetenz noch fehlt.
Der Eilantrag eines Berliner Vaters, der sich gegen genderneutrale Sprache an der Schule seiner Kinder richtete, hatte keinen Erfolg. Das VG Berlin sah keine Verletzung des Erziehungsrechts und indoktriniert würden die Kinder dort auch nicht.
Studierende, die während einer Prüfung mit anderen in einer Chatgruppe austauschen, riskieren ihren Studienplatz. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hinweise richtig oder falsch sind, so das VG Berlin.
Die bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürgerszene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Außerdem muss sie auf die Hälfte ihrer monatlichen Bezüge verzichten.
Der beliebte Berliner Bergmannkiez soll ein Musterbeispiel für ein verkehrsberuhigtes Quartier sein. Doch nicht alle sind glücklich: Ein Anwohner aus einer Nachbarstraße und ein Radfahrer klagen gegen die Maßnahmen – aber ohne Erfolg.
Die ermittelnde Staatsanwältin erkannte ihn in der Ausbildungsstation: Ein Referendar, der nicht mitteilte, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung läuft, wurde rückwirkend entlassen. Die Anklage wird derzeit zugestellt.
Ein Vater aus Berlin will nicht, dass seine Kinder im Schulunterricht gendern. Nun hat er einen Eilantrag beim VG Berlin eingereicht. Per einstweiliger Anordnung soll den Schulen das Gendern verboten werden.
Ein Polizist trat im Internet als "Officer" auf und führte auf einem Social-Media-Kanal mit Angehörigen von Berliner Clans ein Interview per du. So etwas darf er vorläufig nicht mehr tun, so das VG Berlin im Eilverfahren.
Im Jahr 2022 hat das VG Berlin 20.262 Verfahren bearbeitet. Damit sinkt der Rückstau anhängiger Verfahren von knapp 18.700 auf rund 16.900 Verfahren. Für 2023 stehen außerdem viele spannende Prozesse an.
Das VG Berlin hat entschieden, dass eine Anstellung in einem Döner-Imbiss nicht als Beschäftigung in einem Spezialitätenrestaurant zu qualifizieren ist. Hintergrund des Streits ist die Erteilung eines Visums für einen Koch.
Teile der Berliner Flaniermeile Friedrichstraße sind ab Montag wieder für den Autoverkehr gesperrt. Erst 2022 hatte das VG Berlin noch entschieden, dass die damalige Ausgestaltung als Fußgängerzone unzulässig war.
Die vom Berliner Senat organisierte Ausbildung für Lehrkräfte im Quereinstieg hat nach einem Urteil des VG Berlin keine Rechtsgrundlage. Eine Biologin, die endgültig durch die Matheprüfung gefallen war, klagte erfolglos.