Im Jahr 2022 hat das VG Berlin 20.262 Verfahren bearbeitet. Damit sinkt der Rückstau anhängiger Verfahren von knapp 18.700 auf rund 16.900 Verfahren. Für 2023 stehen außerdem viele spannende Prozesse an.
Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) arbeitet auf Hochtouren, sagen die Zahlen aus dem Jahresbericht des Gerichts für 2022. Demnach sind beim VG im Jahr 2022 insgesamt 18.428 neue Verfahren eingegangen, was die Anzahl aus 2021 um knapp 1.000 Verfahen übersteigt.
Im Jahr 2022 fanden demnach knapp 20.200 Verfahren beim VG einen Abschluss. Dabei haben die im Durchschnitt 114 beschäftigten Richterinnen und Richter jeweils ca. 167 Verfahren erledigt. Dennoch hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer leicht erhöht. Grund dafür sei vorrangig der Abbau der Asylklagen aus den Jahren 2016 bis 2019, heißt es in dem Bericht des VG. Noch immer sei das Asylrecht das Rechtsgebiet, welches das Berliner VG am meisten beschäftigt. Wer sich für im Staatsdienst für eine Tätigkeit als Richterin oder Richter im Verwaltungsrecht entscheidet, wird auch künftig nicht um Verfahren im Asylrecht Aufenthaltsrecht herum kommen: Etwa ein Drittel aller Neueingänge 2022 waren Asylverfahren.
Im Gegensatz zu den Klageverfahren wurden diejenigen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes etwas schneller als im Vorjahr erledigt. Die durchschnittliche Dauer von Klagen lag 2022 bei 18,7 Monaten, die von Eilverfahren bei 1,6 Monaten.
Mohrenstraße, AfD-"Flügel" und Schröders Büro
Auch 2023 werden am VG wieder gesellschaftsrelevante Entscheidungen gefällt werden, in denen es vor allem um sehr politische Zankäpfel mit den dahinter stehenden Rechtsfragen gehen wird. So steht zum Beispiel noch eine Entscheidung zur Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Arno-Straße durch das Bezirksamt Mitte aus, die von Anwohnern der Straße gefordert wird.
Die AfD wendet sich auch in Berlin gegen die Darstellung des Afd-"Flügels" im Verfassungsschutzbericht des Bundes von 2019. In diesem wird aufgeführt, dass der sogenannte Flügel 7.000 Anhänger habe und ihm mindestens 20 Prozent der AfD-Mitglieder zuzuordnen seien. Dabei entschied das BVerfG bereits 2021 im Eilverfahren, dass kein Bedarf bestehe, dem Verfassungsschutz zu untersagen, Angaben über die Anzahl der "Flügel"-Mitglieder zu machen.
In einem weiteren Fall, der für Aufruhr sorgte, wird ebenso ein Urteil des VG erwartet. Im Jahr 2022 waren Ex-Bundeskanzler Schröder die Mittel für sein Büro und die dazugehörigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestrichen worden. Dagegen erhob der Bundeskanzler a.D. Klage. Diese ist zumindest nach Ansicht von Prof. Dr. Klaus Herrmann aussichtslos, wie er der LTO sagte. Doch das ist nicht alles: In einer weiteren Klage vor dem VG verlangt die Plattform FragDenStaat Auskunft über mögliche Lobby-Aktivitäten des Schröder-Büros.
Die Berliner Straßen sind hart umkämpft - auch im straßenrechtlichen Sinne. Das VG muss daher 2023 auch über die Umgestaltung der Bergmannstraße zur "Begegnungszone" entscheiden. Zuletzt hatte die Entscheidung im Eilverfahren zur Begrenzung des Tempolimits für Radfahrende auf zehn Stundenkilometer für Verwunderung gesorgt.
In weiteren anhängigen Verfahren wird über die Frage gestritten, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang das Gebiet um den Checkpoint Charlie bebaut werden darf.
ku/LTO-Redaktion
Jahresbericht des VG Berlin für 2022: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50961 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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