Berliner Vater scheitert vorm VG: Eil­an­trag gegen das Gen­dern an Schulen erfolglos

27.03.2023

Der Eilantrag eines Berliner Vaters, der sich gegen genderneutrale Sprache an der Schule seiner Kinder richtete, hatte keinen Erfolg. Das VG Berlin sah keine Verletzung des Erziehungsrechts und indoktriniert würden die Kinder dort auch nicht.

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat den Antrag eines Vaters, der gendergerechte Sprache an den Schulen seiner Kinder verbieten lassen wollte, im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags in der Schule sei nicht zu erkennen, dass das elterliche Erziehungsrecht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit verletzt ist und deswegen die Schulaufsicht einschreiten muss, so das VG in einer Mitteilung (Beschl. v. 24.03.2023, Az. 3 L 24/23). 

Der Vater hatte im Februar einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim VG eingereicht. Damals sagte der Mann gegenüber der Bild-Zeitung, dass sich die Lehrkräfte an den Gymnasien seiner Kinder wie "getarnte Aktivisten" verhielten und für die Kinder ein hoher Anpassungsdruck bestehe. Diese "Ideologie" gehöre nicht in den Unterricht. 

Das VG wies den Eilantrag am Montag zurück. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Schulleitungen den Lehrkräften die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt und gleichzeitig klar darauf hingewiesen hätten, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess einzuhalten seien. Die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern überschreite den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien nicht, so das Gericht weiter, zumal genderneutrale Sprache selbst Gegenstand von Unterrichtseinheiten sei.

Kindern ist auch Konfrontation mit anderen Ansichten zuzumuten

Gegen die Vorgabe, dass Deutsch Amtssprache ist, verstoße eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern- und Schülerschaft ebenfalls nicht. Die Sprache bleibt laut VG angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich. Der Verwendung genderneutraler Sprache könne schließlich auch nicht das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst entgegengehalten werden. Mit genderneutraler Sprache gehe nämlich keine politische Meinungsäußerung einher, befand das Gericht. Der Vater habe zudem keine schweren und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die angegriffene Schreib- und Sprechweise nachgewiesen.

Der Mann hatte außerdem behauptet, dass Gendersprache, Identitätspolitik und "Critical Race Theory" einseitig dargestellt und seine Kinder "indoktriniert" würden. "Die Crital Race Theory" befasst sich mit der Rolle von Rassismus und rassistischen Strukturen im Rechtssystem und in der Gesellschaft und ist vor allem in den USA Gegenstand kontroverser Auseinandersetzungen.

Diese Behauptungen des Vaters hätten sich aber nicht bestätigt, so das Gericht. In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein. Den Kindern sei es grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Berliner Vater scheitert vorm VG: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51413 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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