Der Hersteller des "Schweizer Taschenmessers" wollte nicht, dass "Made in China"-Varianten mit Symbolen der Schweiz versehen werden. Das LG München I gab ihm Recht: Wo Schweiz drauf steht, darf nicht China drin sein.
Sagt ein Veranstalter ein Event ab, darf der Tickethändler sein Risiko auf die Ticketkäufer nicht einfach pauschal abwälzen und gezahlte Vorverkaufsgebühren einbehalten. Das hat das LG München I entschieden.
Wer bleibt auf den durch die Pandemie verursachten Kosten sitzen? Das LG München I hat nun in einem Streit um die Miete für eine recht noble Hochzeitslokalität entschieden.
Weil Rauchwarnmelder Pflicht sind, könne der Vermieter Wartungskosten für diese umlegen, so das LG München I. Allerdings müsse der Vermieter das gegenüber dem Mieter ausdrücklich erklären.
Das Online-Portal Netdoktor hat sich fürs Erste erfolgreich gegen das BMG und Google durchgesetzt. Bei der Suche nach Gesundheitsthemen darf das Informationsportal des BMG nicht bevorzugt in der Google-Suche angezeigt werden.
Oliver B. darf weiter nur Oliver B. heißen – in der Berichterstattung. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Ex-Wirecard-Manager als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss im Bundestag aussagte. Das hat das LG München I bestätigt.
Nur weil eine Reiterin mit der Halterin eines Pferdes eine Reitbeteiligung vereinbart hat, ist untereinander die Haftung noch nicht ausgeschlossen, wenn das Tier die Reiterin verletzt, entschied das LG München I.
Das Prinzip ist simpel: Tickets für beliebte Fußballpaarungen aufkaufen und sehr viel teurer weiterverkaufen. Mit einem solchen Geschäftsmodell hat es für eine Online-Plattform vor dem LG München I nun aber gekracht.
Der Feinkosthersteller Appel darf - genau wie Käpt'n Iglo - für seine Fischprodukte mit einem älteren Mann mit Bart und Mütze werben. Verwechslungsgefahr mit dem berühmten Fischstäbchen-Botschafter bestehe nicht, so das LG München I.
Wer Artikel auf muenchen.de liest, braucht sich keine Zeitung mehr zu kaufen, findet das LG München I. Die Webseite sei deshalb wettbewerbswidrig, weil sie für ein offizielles Stadtportal zu viel Information biete.
Viele Gasthäuser sind für den Fall versichert, dass sie vorübergehend schließen müssen. Wegen Corona wollen die Versicherungen aber oft nicht zahlen, so dass nun viele Fälle vor Gericht landen. Dort hat nun erneut ein Wirt gewonnen.
Um rund eine Million Euro ging es in dem Verfahren über die Corona-Betriebsschließung der Paulaner-Gaststätte Nockherberg gegen die Allianz-Versicherung. Kurz vor der Urteilsverkündung hat man sich nun doch geeinigt.
Jubel im Münchner Augustiner-Keller: Das LG München I verurteilte die Bayerische Versicherungskammer zu einer Millionenentschädigung an den Gastwirt. Der Versicherer hatte sich geweigert, für die Corona-bedingte Betriebsschließung zu zahlen.
Gegen welchen Verein muss der FC Schalke im DFB-Pokal antreten? Das LG München I spielt den Ball in diesem brisanten Streitfall zum Bayerischen Fußball-Verband zurück. Der klagende Verein Türkgücü München spricht von einem Teilerfolg.