Nachdem zuvor bereits die Verteidigung von Markus Braun eine Prozessaussetzung forderte, beantragt auch die Anwältin des früheren Chefbuchhalters von Wirecard eine Unterbrechung des Verfahrens.
Das Urteil im Strafverfahren gegen den Promikoch Alfons Schuhbeck wird dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Das LG München I teilt mit, dass die Begründung zur Revision fristgerecht vorliegt.
Nach seiner Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe hält Alfons Schuhbeck an der Revision fest. Der Promikoch lässt seine Interessen aber nicht mehr von den bisherigen Verteidigern vertreten.
Der ehemalige Vorstandschef des Konzerns wird nicht ab dem 19. Januar im Wirecard-Prozess aussagen. Die Befragung des Kronzeugen nimmt mehr Zeit in Anspruch als zunächst geplant.
Im Münchner Wirecard-Prozess sagt der Kronzeuge Oliver Bellenhaus aus und bestätigt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach das Drittpartnergeschäft des Unternehmens nicht existierte.
Im Wirecard-Prozess muss sich der Ex-CEO Markus Braun auf eine eindringliche und langwierige Befragung zu seinen Unschuldserklärungen einstellen. Das Gericht legt einen Zeitplan für dessen Aussage fest.
Schadensersatz in Millionenhöhe hatte ein Unternehmer vom Freistaat Bayern gefordert, nachdem ein Maskendeal geplatzt war. Zu Unrecht, wie das LG München I jetzt entschied.
Im laufenden Prozess gegen drei frühere Wirecard-Manager sagt der Kronzeuge Oliver Bellenhaus aus. Er erhebt schwere Vorwürfe gegen den Mitangeklagten Markus Braun und bezeichnet das Unternehmen als "Krebsgeschwür".
Im Wirecard-Prozess folgt auf die Verlesung der Anklage ein Rundumschlag von Alfred Dierlamm gegen die Staatsanwaltschaft und den Kronzeugen. Der Verteidiger von Ex-CEO Markus Braun will das Verfahren aussetzen lassen.
In der Münchener JVA Stadelheim beginnt der Prozess gegen drei ehemalige Manager von Wirecard. Geklärt werden soll unter anderem, ob dem Ex-CEO Markus Braun die Rolle des Täters oder des Opfers zukommt.
Mehr als 1.000 Corona-Impfzertifikate soll eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke mit ihrem Bekannten gefälscht haben - damit dieser sie im Darknet verkaufen kann. Nun gibt es ein Urteil.
Aktionäre des insolventen Technologiekonzerns Wirecard können keine Schadensersatzansprüche als Forderungen an den Insolvenzverwalter richten. Das LG München I hat eine Klage von Union Investment abgewiesen.
Eine Bürgerbewegung bezeichnete einen Wissenschaftler in einem Flyer als "Gollum" – und landete dafür vor Gericht. Personen nach der Tolkien-Figur zu benennen, sei ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, so das LG München I.
Ein weinhaltiges Getränk, das mit Bockbierwürze versetzt wurde, ist kein Glühwein, so das LG München I. Das Getränk habe einen deutlich zu hohen Wassergehalt. Die Bezeichnung als "Glühwein" sei daher irreführend für Verbraucher.