Im Wirecard-Prozess muss sich der Ex-CEO Markus Braun auf eine eindringliche und langwierige Befragung zu seinen Unschuldserklärungen einstellen. Das Gericht legt einen Zeitplan für dessen Aussage fest.
Am 8. Dezember 2022 war Verhandlungsauftakt im Münchener Wirecard-Prozess. Ab dem 19. Januar 2023 soll nun Markus Braun aussagen. Das Gericht will fünf Prozesstage für die Aussage und die anschließende Befragung des früheren Wirecard-Chefs reservieren. Das kündigte der Vorsitzende Richter Markus Födisch am Donnerstag an.
Ob der Terminplan eingehalten wird, ist offen. Brauns Verteidiger haben die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Bisher hat die Kammer darüber nicht entschieden. Die Anwälte werfen der Staatsanwaltschaft vor, die Verteidigung seit Prozessbeginn mit zehntausenden Seiten nachträglich gelieferter Ermittlungsunterlagen zu überfluten.
"Das wird es wahrscheinlich in der Nachkriegszeit in einem Verfahren vor einem deutschen Strafgericht noch nicht gegeben haben", beschwerte sich Anwalt Alfred Dierlamm. Der Ton zwischen Verteidigung und Gericht ist gereizt: "Ich kann die Dramatik, die Sie hier auftun, nicht ganz nachvollziehen", erwiderte der Vorsitzende. Doch auch die Verteidigung des mitangeklagten früheren Wirecard-Chefbuchhalters kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als "enorme Zumutung".
Die Anklage wirft Braun, dem geständigen Kronzeugen Oliver Bellenhaus und dem Ex-Chefbuchhalter unter anderem gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Sie sollen über Jahre die Bilanzen des 2020 kollabierten Dax-Konzerns gefälscht und nicht vorhandene Milliardenumsätze erfunden und auf diese Weise von Kreditgebern über drei Milliarden Euro Darlehen erschwindelt haben. Braun weist die Vorwürfe zurück, der frühere Vorstandschef sieht sich selbst als Opfer einer Betrügerbande im Unternehmen.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Wirecard-Prozess in München: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50663 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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