LG München I zum DFB-Pokal-Zoff: Wer wird Schalkes nächster Gegner?

30.09.2020

Gegen welchen Verein muss der FC Schalke im DFB-Pokal antreten? Das LG München I spielt den Ball in diesem brisanten Streitfall zum Bayerischen Fußball-Verband zurück. Der klagende Verein Türkgücü München spricht von einem Teilerfolg.

Der Streit darum, welcher bayerische Verein denn nun Gegner des FC Schalke 04 im DFB-Pokal wird, geht auch nach einem Urteil des Landgerichts (LG) München I weiter. Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer hat damit eine einstweilige Verfügung vom 11. September "teilweise aufgehoben und abgeändert". Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz gab dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) mit dem Urteil vom Mittwoch auf, die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 für die erste Pokalrunde zu widerrufen und über die Meldung erneut zu entscheiden (Urt. v. 30.09.2020, Az. 37 O 11770/20).

"Fußballtechnisch steht alles auf Anfang. Wir haben aktuell keinen Teilnehmer, wir müssen Türkgücü nicht verpflichtend melden, wir müssen uns neu überlegen, wen wir melden, und müssen das erneut begründen", erläuterte BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.

Der Drittligist Türkgücü München hat den BFV wegen der Nicht-Nominierung für die erste Runde im DFB-Pokal verklagt. Der Verband hatte während der Corona-Zwangspause den Regionalliga-Spitzenreiter Türkgücü als Aufsteiger in die 3. Liga gemeldet und als Kompromiss stattdessen den zweitplatzierten 1. FC Schweinfurt 05 zum Cup-Wettbewerb zugelassen.

Die Zeit drängt

Türkgücü erwirkte dagegen kurz vor der für den 13. September angesetzten Partie der Schweinfurter gegen Schalke 04 eine einstweilige Verfügung, das Spiel wurde daraufhin verschoben. "Ich kann es schon mal als Teilerfolg verstehen. Es zeigt zumindest, dass es richtig war, dass wir dagegen vorgegangen sind", sagte Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny nach der Urteilsverkündung. "Ich gehe davon aus, dass wir zum DFB-Pokal gemeldet werden, außer der Bayerische Fußball-Verband versucht sich wieder, auf die Schweinfurter Seite zu begeben und die Spielordnung erneut zu ändern."

Türkgücü geht es um das Antrittsgeld von 110.000 Euro plus 30.000 Euro Corona-Bonus und um das Prestige, erstmals am DFB-Pokal teilzunehmen. Außerdem ist der Verein beleidigt, weil Schweinfurt im August öffentlich die Tauglichkeit Türkgücüs an der 3. Liga angezweifelt hatte.

Beide Streitparteien, also der BFV und Türkgücü, können mit einer Frist von einem Monat vor dem Oberlandesgericht München Berufung einlegen. Die Zeit drängt allerdings: Am 15. Oktober wird die zweite DFB-Pokal-Hauptrunde ausgelost. Sie ist für den 22./23. Dezember angesetzt.

Nun ist der BFV am Zug

Nach Einschätzung einer Gerichtssprecherin wählte die Kammer mit dem Urteil einen "salomonischen Mittelweg". In einer mündlichen Verhandlung am Montag hatte vor allem BFV-Präsident Rainer Koch die Beweggründe des Verbandes erklärt. Wegen dieser für das Gericht neuen Informationen vertagte die Kammer das eigentlich noch am selben Tag erwartete Urteil zur einstweiligen Verfügung.

Das Gericht bemängelte nun, dass die Änderung der Spielordnung des BFV vom 5. Mai, die zur umstrittenen Nominierungsentscheidung führte, "einer kartellrechtlichen Überprüfung nicht Stand" halte und daher nichtig sei.

Der BFV hat der Kammer zufolge nun zwei Möglichkeiten: Entweder er benennt Türkgücü auf der Grundlage der Spielordnung vom 5. Mai oder er ändert die Spielordnung erneut. Dabei sind laut Gericht die Interessen aller Betroffenen zu würdigen und der gefundene Ausgleich ist zu begründen. Auf dieser Basis könnte sodann die Meldung erfolgen. Der Deutsche Fußball-Bund muss den Widerruf und die Neumeldung durch den BFV zulassen. Der Zoff wird weitergehen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München I zum DFB-Pokal-Zoff: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42967 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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