Die Einreisequarantäne-Verordnung Bayerns während der Corona-Pandemie war unwirksam, entschied der Bayerische VGH am Mittwoch. Die bloße Einreise aus einem Risikogebiet begründe noch keinen hinreichenden Ansteckungsverdacht.
Bei der CSD-Parade in Recklinghausen im Juni verbot die Polizei das Tragen von Gesichtsmasken. Die NRW-Landesregierung erkennt hier einen Verstoß gegen das Versammlungsrecht und präzisiert die Voraussetzungen für ein CSD-Maskenverbot.
Ein Fahrgast wird von Fahrscheinkontrolleuren der Berliner Verkehrsbetriebe rassistisch beleidigt. Das zuständige Amtsgericht spricht ihm eine Entschädigung zu – aber nicht nach dem umstrittenen Berliner Antidiskriminierungsgesetz.
Ein Polizei-Bewerber darf abgelehnt werden, wenn er in privaten Chatnachrichten verfassungsfeindliche Symbole versendet. Es fehle an der charakterlichen Eignung, so das VG Berlin.
Das VG Berlin wies die Klage einer Anwohnerin gegen einen Hundeauslauf ab. Das Gebell sei bei Einhaltung der Grenzwerte zumutbar. Hunde müssten sich artgerecht bewegen können, so das Gericht.
Wettbüros müssen in Berlin einen Mindestabstand von 500 Metern zu Spielhallen einhalten. Das sei wichtig, um den Schutz vor Suchtgefahren zu gewährleisten, so die Hauptstadt. Die umstrittene Regelung bestätigt nun das VG erneut.
Seit Jahren wird in Berlin über die "Mohrenstraße" gestritten. Nun hat das VG entschieden: Die Umbenennung war zulässig. Das Bezirksamt habe das Willkürverbot nicht verletzt.
Wer während einer Online-Klausur per Chat über Lösungsvorschläge diskutiert, darf exmatrikuliert werden, so das VG Berlin. Es hielt die zum Beweis angeführten Screenshots auch deshalb für echt, weil sie Rechtschreibfehler enthielten.