Nach deutschem Recht übernimmt das Finanzamt bei Steuerstraftaten die Funktion der Staatsanwaltschaft. Das heißt aber nicht, dass das Finanzamt eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen kann, so der EuGH-Generalanwalt.
Was zählt zum versteuernden Arbeitslohn angestellter Anwälte? Auch die Beiträge für die Berufshaftpflicht und das beA, wenn sie der Arbeitgeber übernimmt? Martin W. Huff erläutert zwei aktuelle BFH-Entscheidungen, die Licht ins Dunkel bringen.
Nicht nur Zahlen, sondern auch deutliche Worte enthält der Jahresbericht des BFH. Es geht um einen Streit zwischen den Bundesgerichten und dem BMJV um neue Anforderungen für Spitzenposten. Und eine Einigung ist nicht in Sicht.
Als größtes Daten-Leak, das bisher von der deutschen Steuerverwaltung ausgewertet wurde, sorgten sie für Schlagzeilen. Nach der Auswertung der "Panama Papers" wird nun deutlich, um welche Beträge es dabei für Deutschland geht.
Die Staatsanwaltschaft vermutete Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe, doch die Ermittlungen führten ins Leere. Jetzt geht es um die Entschädigung für die Angeklagten – und um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Straftaten begangen hat.
Seit Jahren kämpft Attac um seinen Gemeinnützigkeitsstatus. Da der BFH bei seiner engen Auslegung bleibt und dem Verein keine politische Bildungsarbeit attestiert, haben die Globalisierungskritiker nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Tausende Arbeitgeber überlassen ihren Mitarbeitern Firmenwagen – auch zur privaten Nutzung. Daran möchte der Fiskus natürlich mitverdienen. Eine aktuelle EuGH-Entscheidung bringt Bewegung in die bisherige Steuerpraxis, erläutert Dennis Klein.