Ein Soldat postete auf Facebook einen Kommentar, für den er strafrechtlich verurteilt wurde. Ein Wehrdisziplinarverfahren gab es daraufhin auch. Die Anwaltskosten dafür kann er absetzen, entschied das FG Köln.
Am 10. Oktober 1961 billigte das Bundesverfassungsgericht eine Gesellschaftsteuer, die im heutigen Zeitalter famoser Start-up-Finanzierungen fremd wirken muss. Hinter dem harmlosen Beschluss verbergen sich Untiefen deutscher Staatsfinanzen.
Erneut haben investigative Journalisten brisante Unterlagen zugespielt bekommen, die hochrangige Politiker belasten - auch aus der EU. Wie bereits bei den "Panama Papers" könnten die Unterlagen aus Anwaltskanzleien stammen.
Das Landgericht Frankfurt hatte die Frage zu klären, ob die Abwicklungsanstalt der WestLB für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften in Höhe von rund einer Milliarde Euro haftbar gemacht werden kann. Das Gericht bejaht dies.
Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten im Kontext von Cum-Ex-Geschäften führen zu Durchsuchungen in Hamburg. Diverse Medien sprechen von hochrangigen, ehemaligen SPD-Politikern als Betroffene.
Der Börsengang des Münchner Unternehmens für Flugtaxis mit elektronischem Antrieb verlief holprig. Zumindest die Mindestflughöhe ist inzwischen erreicht. Die Kanzleien Orrick und Goodwin waren mit internationalen Teams beratend tätig.
Laut BFH kann ein Spendenabzug auch bei zweckgebundenen Spenden möglich sein. Ob eine Spende für einen im Tierheim lebenden "Problemhund" abziehbar ist, muss aber das FG entscheiden.
Die Beteiligungsgesellschaft Invision übernimmt Reichelt Elektronik. Auch das Reichelt-Management ist mit von der Partie. Skye Partners und Baker McKenzie sind als rechtliche Berater mandatiert.