Patienten, die sich aufgrund einer schweren Krankheit das Leben nehmen möchten, können einen Anspruch auf tödliche Betäubungsmittel haben, sagte das BVerwG 2017. Aber auf Vorrat gibt es die nicht.
Die Entscheidung des BGH zum "Leben als Schaden" war für alle Beteiligten in ihrer Reichweite völlig überraschend. Nun wurden die Urteilsgründe veröffentlicht. Die entscheidenden Fragen bleiben darin aber offen.
Ärzte können sich durch die Erhaltung eines Lebens nicht schadensersatzpflichtig machen, sagt der BGH. Nicht einmal die Behandlungskosten seien erstattungsfähig.
Was genau bedeutet "gelegentlich", wenn es um medizinische Risiken geht? Häufig? Oder doch eher selten? Und müssen sich Ärzte bei der Aufklärung auf Beipackzettel-Definitionen stützen? Ein Patient sah das so, scheiterte damit vor dem BGH.
In der Verhandlung vor dem BGH deutet sich an, dass die Bundesrichter einem Schadensersatz für "erlittenes Leben" nicht so aufgeschlossen gegenüberstehen könnten wie die Vorinstanz. Eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.
Am Dienstag geht es vor dem BGH um nicht weniger als den Preis des Lebens - eines ungewollten Lebens. Der Sohn eines ehemaligen Patienten verklagt dessen Arzt, weil er seinen Vater zu lange am Leben erhalten habe.
In der DDR genossen Samenspender, anders als heute, völlige Anonymität gegenüber ihren leiblichen Kindern. Eine Frau darf nun nach 28 Jahren dennoch den Namen ihres biologischen Vater erfahren, entschied der BGH.
Die Herstellung von sogenannten Gefrierzellen zur Anwendung beim Menschen ist zu Recht verboten. Dies hat das OVG Koblenz entschieden. Es bestehe der Verdacht, dass die Therapie schädlich sein könnte, ein Nutzen sei hingegen nicht belegt.