Zwischen der ärztlichen Aufklärung vor einer medizinischen Behandlung und der vom Patienten erteilten Einwilligung gibt es keine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit, so der BGH. Der Patient entscheide sich für den konkreten Einwilligungszeitpunkt.
Um Coronatests abzurechnen, müssen Testzentren die Abrechnungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung digital einreichen. Wer stattdessen kistenweise Papiere abgibt, dem muss nichts gezahlt werden, stellt das LSG klar.
SNP Schlawien erweitert das Beratungsangebot in den Bereichen Medizin-, Pharma- und Wettbewerbsrecht. Rupert Weinzierl, zuletzt bei Bionorica tätig, schließt sich der Kanzlei als Partner an.
Die auf das Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht spezialisierte Kanzlei Tsambikakis & Partner expandiert nach Hamburg. Zudem wird Karolina Kessler in die Partnerschaft aufgenommen.
Nach einigem Hin und Her hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Triage beschlossen. Dieser schließt zwar die umstrittene Ex-post-Triage aus, nun rückt aber ein alter Streitpunkt wieder in den Blick, berichtet Maximilian Amos.
Die Regierung nimmt sich der vom BVerfG geforderten Regelung der Triage an. Von einem Entwurf aus dem BMG distanziert sich Minister Lauterbach nach heftiger Kritik jedoch nun wieder. Was es damit auf sich hat, erläutert Maximilian Amos.
Rechtsunsicherheiten an vielen Stellen und eine Gefährdung des Patientenwohls: Das Berufsrecht der Heilpraktiker gilt seit Jahren als reformbedürftig. Warum es dennoch nicht vorangeht, erläutert Arne Weinberg.
Dürfen Behörden zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Patientenakten schauen? Damit hatte sich jetzt in dritter Instanz das BVerwG zu beschäftigen.