Auf Vorlage des BGH hatte sich der EuGH mit Fragen der Auslegung der DSG-VO zu beschäftigen und traf eine Entscheidung, die den Arbeitsalltag in vielen Arztpraxen verändern könnte: Patienten bekommen eine kostenlose Kopie der Patientenakte.
Steuererleichterungen für die Wirtschaft, weniger Bürokratie für alle, höhere Hürden für Menschen aus Georgien und Moldau: Nach viel Streit konnte sich die Ampel-Regierung auf einige Reformvorhaben einigen.
Dürfen Behörden zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Patientenakten schauen? Damit hatte sich jetzt in dritter Instanz das BVerwG zu beschäftigen.
Ein Straftäter im Maßregelvollzug hat das Recht, Zwangsbehandlungen abzulehnen, es gibt eine "Freiheit zur Krankheit", so das BVerfG. Diese ende aber, wenn zum Beispiel das Personal der Anstalt geschützt werden muss.
Da die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig ist, könnten Versicherte selbst über die damit einhergehende Datenverarbeitung entscheiden. Für eine Verfassungsbeschwerde fehle es bereits an der Zulässigkeit, so das BVerfG.
Kurz vor dem Wochenende trifft der Bundesrat einige wichtige Entscheidungen: Er hat das umstrittene Verbandssanktionsgesetz zwar nicht abgelehnt, aber Kritik daran geäußert, und Gesetze gebilligt, um die Corona-Auswirkungen abzufedern.
Röntgenbilder, Impfungen, etc.: Eigene Gesundheitsdaten sollen Patienten bald auch digital parat haben können. Ein amtliches Gütesiegel für Datenschutz gibt es für die neue Anwendung aber nicht - im Gegenteil.
Je länger die Epidemie dauert, desto weniger ist die Logik der kurzfristigen Maßnahme adäquat. Für Sebastian Löffler kann die Corona-App Freiheit schaffen - wenn der Gesetzgeber den Rahmen richtig gestaltet.