Der eskalierte Sorgerechtsstreit um Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block sorgt seit Tagen für Aufsehen. Die Kinder sind nun zurück in Dänemark, die Ermittlungen zum Vorfall an Silvester gehen weiter.
Es ist das erwartete Grundsatzurteil: Das BVerwG legte eine quantitative Grenze fest, ab der ein Elternteil als alleinerziehend gilt. Im konkreten Fall muss das OVG nochmals über den Anspruch der Mutter auf Unterhaltsvorschuss entscheiden.
Das BVerwG verhandelt am Dienstag über eine Neubewertung des Begriffs "alleinerziehend". Gut möglich, dass künftig mehr Mütter oder Väter Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder bekommen könnten. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.
Für eine bereits erwachsene Tochter war im Geburtenregister lange Zeit kein Vater eingetragen. Dann erkannte ein Mann die Vaterschaft an – nachdem die Mutter bereits verstorben war. Nun entschied der BGH über die Wirksamkeit der Anerkennung.
Ein leiblicher Vater kämpft um sein Recht, auch als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Ob das BVerfG seiner Verfassungsbeschwerde stattgeben wird, ist offen. Nicht ausgeschlossen, dass der Erste Senat den ganz großen Wurf wagt.
Ein leiblicher Vater rügt per Verfassungsbeschwerde, dass ihm trotz aller Bemühungen die rechtliche Elternschaft zu seinem kleinen Sohn verwehrt wird. Ob die aktuelle Rechtslage ihn in seinen Grundrechten verletzt, muss das BVerfG klären.
Können neue Pflegeeltern besser auf die Bedürfnisse eines Kindes eingehen als die bisherigen, kann der Familienwechsel im Sinne des Kindeswohls angeordnet werden. Eine Verletzung des Familiengrundrechts sieht das BVerfG darin nicht.
Die Namensänderung eines Kindes war bisher ohne Zustimmung beider Elternteile nur bei vorliegender Kindeswohlgefährdung möglich. Zukünftig soll das aber keine Voraussetzung mehr für eine Umbenennung sein, entschied der BGH.