Wer als Anwalt seine Examenszeugnisse fälscht, um einen Job zu bekommen, beschädigt zwar seine Vertrauenswürdigkeit. Ganz so schlimm sei es dann aber auch wieder nicht, meint das Anwaltsgericht in Köln.
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Im Rechtsausschuss machte der Präsident der BRAK am Mittwoch klar, dass sich frühestens Ende März herausstellen wird, wie und wann es mit dem beA weitergeht. Am Grundkonzept will die BRAK aber nichts ändern, offenbar mit Rückendeckung aus dem BMJV.
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Die Teilnahme am beAthon hat Atos abgesagt, stattdessen versendete der Dienstleister am Freitagmorgen vor der Veranstaltung eine irritierende Pressemitteilung. Die BRAK lehnt es derweil ab, die Verträge mit Atos offen zu legen.
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Seit dem 1. Januar müssen Anwälte das beA passiv nutzen – doch es ist seit Weihnachten wegen erheblicher Sicherheitslücken offline. Am Montag waren alle Experten für System-Tests. Allerdings mit unterschiedlich optimistischen Prognosen.
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Wer in Elternzeit ist, kann nicht als Syndikusanwalt zugelassen werden. Meint die DRV. Andere Ansicht der AGH Baden-Württemberg. Das nächste Wort wird der Anwaltssenat des BGH haben. Martin W. Huff erklärt, warum es geht.
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Seit das Anwaltspostfach offline ist, wurde viel darüber geschrieben, wie es weiter gehen soll. Nun wollen Experten aus der IT-Branche, Anwaltschaft und Softwareindustrie darüber sprechen. Ab 14 Uhr, live aus dem DAV-Haus in Berlin.
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Auch nach Jahrzehnten passen die Großkanzleien für so manchen Durchschnittsanwalt noch nicht ins Berufsbild. Aber sind sie bloß juristische Kaufleute ohne Grundwerte? Oder ist es Zeit, das Berufsbild zu überdenken, fragt Markus Hartung.
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Der wohl letzte Versuch, das beA vor Beginn der passiven Nutzungspflicht zu stoppen, ist in Karlsruhe gescheitert. Martin W. Huff analysiert die Entscheidung. Die BRAK meldet unterdessen, dass die Nutzer ein neues Zertifikat brauchen.
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