Die betriebsverhindernden Schwachstellen sind behoben, das beA kann am 3. September kommen, erklärte die BRAK am Montag. An den beiden Tagen vorher wird eine Anmeldung am System nicht möglich sein.
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Ein über Jahre geführter Prozess wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe am LG Magdeburg droht zu platzen: Der Vorsitzende Richter muss in den Ruhestand. Man habe bei Prozessbeginn nicht damit gerechnet, dass es so lange dauert.
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Weiter- oder Fortbildungen können zu ausgewachsenen Streitigkeiten führen. Denn wer trägt die Kosten, gibt es eine Freistellung und was ist mit anfallenden Überstunden? Roland Klein erklärt die Rahmenbedingungen.
Ob Flugverspätung oder zu viel gezahlte Miete: Über Plattformen sollen Verbraucher ohne Kostenrisiko an ihr Geld kommen. Was die einen als Zugang zum Recht feiern, ist für die anderen ein Verstoß gegen das RDG. Nun könnte der BGH entscheiden.
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Ein Schreiben, das ein Anwalt einem pontenziellen Mandanten schickt, weil er von dessen Beratungsbedarf weiß, unterfällt nicht unbedingt dem berufsrechtlichen Verbot bestimmter Werbung, entschied der Anwaltssenat beim BGH.
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Die Präsidenten der Anwaltskammern haben zugestimmt: Das Anwaltspostfach wird am 3. September 2018 wieder online gehen. Und damit gilt wohl ab diesem Tag auch für alle Anwälte die passive Nutzungspflicht.
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Solange das elektronische Anwaltspostfach offline ist, besteht für die Klage auf Feststellung, dass man dort eingegangene Nachrichten nicht gegen sich gelten lassen muss, kein Rechtsschutzbedürfnis. Das entschied der AGH Berlin.
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Sobald das beA wieder online ist, gilt die passive Nutzungspflicht. Ob das an der BRAK oder dem BMJV liegt, ist unklar. Einen Neustart am 3. September wird, das steht jetzt fest, auch die Klage einiger Anwälte nicht verhindern.
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