Darf Spanien Afrikaner, die die Zäune der Enklave Melilla überwinden, sofort nach Marokko zurückschicken? Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) deutet sich eine neue Niederlage Spaniens an, berichtet Christian Rath.
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Migration sei normal, sie müsse nur gesteuert werden: Dabei helfen könnten sinnvolle Aufenthaltstitel, mehr Zuständigkeiten der Kommunen und eine fachkundige Stelle für die Einschätzung der Gefahrenlagen, meint Winfried Kluth.
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Sami A. muss sich in Tunesien selbst um einen neuen Pass kümmern. Das sei auch in diesem Fall nicht die Aufgabe der Stadt Bochum, entschied das VG Gelsenkirchen. Die erneute Androhung eines Zwangsgeldes lehnte es ebenfalls ab.
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Um den subsidiären Schutzstatus zu verweigern, darf nicht allein auf ein gegen den Antragsteller ausgesprochenes Strafmaß abgestellt werden. Der EuGH fordert eine Einzelfallabwägung.
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Ein Syrer, der hierzulande zwischenzeitlich als Bauingenieur arbeitete und eine deutsche Frau heiratete, verschwieg bei seiner Einbürgerung eine in Damaskus geschlossene Zweitehe. Deutscher werden kann er trotzdem, so das BVerwG.
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Vertreter aus Justiz und Anwaltschaft kritisieren die Entscheidung des BAMF, den VG nicht mehr zusagen zu wollen, dass bis zu ihrer Entscheidung keine Abschiebung erfolgt. Effektiver Rechtsschutz sehe anders aus.
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Im Kirchenasyl ist vieles strittig. Auch die Spielregeln scheinen den Beteiligten nicht ganz klar zu sein. Eine belastbare Rechtsgrundlage gibt es nicht. Marion Sendker über eine Tradition auf juristisch wackeligen Beinen.
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Der Fall Sami A. hat das Verhältnis von Justiz, Behörden und Politik auf die Probe gestellt. Nun will das BAMF den Verwaltungsgerichten nicht mehr zusagen, bis zu deren Entscheidung nicht abzuschieben. Deren Vertrauen ist massiv erschüttert.
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