Der langjährige Freshfields-Partner René Döring verlässt die Kanzlei im Laufe des Jahres. Er wird sich Linklaters anschließen und dort Partner im Arbeitsrechtsteam sein.
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten nun zwei Corona-Schnelltests pro Woche anbieten. Außerdem besteht jetzt die Pflicht zum Homeoffice. Diese Pläne aus dem BMAS halten aber nicht, was sie versprechen, meint Michael Fuhlrott.
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Schnelltests anbieten, wenn diese nicht zuhause arbeiten. Das impliziert aber keine Pflicht, sich testen zu lassen, erklären Michaela Felisiak und Dominik Sorber.
Fehlt der Arbeitnehmer gleich zu Beginn der Probezeit für einen Tag unentschuldigt, muss vor einer Kündigung erst abgemahnt werden. Das und wann Kündigungsfristen in der Probezeit vertraglich verkürzt werden können, hat das LAG entschieden.
Für Beschäftigte in "Kurzarbeit Null" sind es schwierige Zeiten, nun kommt noch das LAG Düsseldorf hinzu. Das hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch in diesen Fällen kürzbar ist. Tobias Hillegeist erklärt die Entscheidung.
Ziehen sich Polizisten vor ihrem Einsatz zuhause um und nicht in den dienstlichen Räumen, dann werden sie für die aufgewendete Zeit nicht vergütet. Das und ob dann der Arbeitsweg in Uniform vergütet werden muss, hat das BAG entschieden.
Seit gut einem Jahr arbeiten viele Beschäftige nicht mehr in ihren Betrieben. Diese Situation wird sich so schnell noch nicht ändern, höchste Zeit, dass Stefan Lochner die Unterschiede zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten erklärt.
In einer Seniorenresidenz in Porta Westfalica kam es zu einem Corona-Ausbruch. Die Chefin ignorierte allerdings mehrmals bewusst die Vorgaben des Gesundheitsamtes. Deshalb darf sie zunächst nicht mehr arbeiten, so das OVG NRW.