Unternehmen dürfen am Arbeitsplatz das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen verbieten, wenn diese die betriebliche Neutralität gefährden. Pauschale Kopftuchverbote wird es in Deutschland aber weiterhin nicht geben, meint Michael Fuhlrott.
Das Gendersternchen soll einer geschlechtersensiblen Sprache dienen. Deshalb würden Menschen mit nicht binärer Geschlechteridentität bei der Verwendung nicht diskriminiert, so das LAG.
Ein Servicetechniker im Außendienst wollte keine Maske tragen. Er legte seinem Arbeitgeber unter dem Betreff "Rotzlappenbefreiung" ein Attest vor. Er wurde abgemahnt und letztlich gekündigt - zu Recht, so das ArbG Köln.
Müssen Einigungsstellen jetzt wieder in Präsenz stattfinden? Immerhin gibt es keine gesetzgeberische Klarstellung, dass sie weiterhin virtuell erlaubt sind. Das schadet aber nichts, meinen Robert von Steinau-Steinrück und Nils Jöris.
Die Pflicht, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten, läuft am 30. Juni aus. Müssen jetzt alle zurück ins Büro - und dabei ihren Arbeitgebenden mitteilen, ob sie geimpft sind? Was nun gilt, erklärt Michael Fuhlrott im Interview.
Ausländische Pflegekräfte bekommen den Mindestlohn – und zwar auch für Bereitschaftsdienst, hat das BAG entschieden. Wieso es das tat und was das für Konsequenzen hat, zeigt Anja Dombrowsky.