Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis müssen der anderen Partei zugehen, damit tarifliche Fristen gewahrt werden. Zeitverzögerungen durch langsame Abläufe bei Gericht muss sich der Anspruchssteller dabei zurechnen lassen, so das BAG.
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Eine Reinigungsfirma hat ihren Mitarbeitern 50 Euro angeboten für den Fall, dass diese aus der Gewerkschaft austreten. Das ArbG Gelsenkirchen entschied am Mittwoch, dass das ein massiver Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit ist.
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Überwachung in einem totalitären Regime habe man eigentlich vor 70 Jahren hinter sich gebracht, schrieb ein Betriebsratsmitglied seinem Arbeitgeber. Dadurch habe er den Betrieb nicht mit der NS-Zeit gleichgestellt, so das LAG Düsseldorf.
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Weil ihr Arbeitgeber ihre Arbeitszeiten vertragswidrig nicht erfasst hat, führte eine Angestellte selber Buch. Diese Dokumentation der Überstunden reicht aber nicht, um einen Ausgleichsanspruch zu begründen, so das BAG.
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Der Profifußball atmet auf: Vereine dürfen ihren Spielern auch weiter befristete Verträge geben. Im Rechtsstreit Müller kontra Mainz 05 stellte das LAG Rheinland-Pfalz auf die Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung ab.
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Die Ablehnung einer Frau für die Pilotenausbildung könnte für die Lufthansa teuer werden. Vor dem BAG geht es morgen um rund 135.000 Euro Schadensersatz und Entschädigung wegen einer vermeintlichen Diskriminierung, erklärt Thomas Gennert.
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Wer mit dem Dienstrechner während der Arbeitszeit privat surft, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Arbeitgeber braucht keine Zustimmung zur Auswertung der Browserverläufe, entschied das LAG Berlin.
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