Ein Rechtsanwalt und Publizist wurde über Jahrzehnte hinweg vom Verfassungsschutz beobachtet, weil er demokratiefeindliche Ziele unterstützt haben soll. Nun hat auch die zweite Instanz geurteilt: Das war rechtswidrig.
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"Nicht meine Kanzlerin", kommentierte AfD-MdB Petr Bystron auf Twitter zusammen mit einem Bild von seinem "Nein" auf dem Kanzlerwahlzettel. Dafür kassierte er von Bundestagspräsident Schäuble ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro.
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Publiziert ein Nachrichtenmedium falsche Tatsachen, kann es zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet werden. Deutet es sie aber nur in einer Frage an, bewegt es sich meist im legalen Bereich, meint das BVerfG.
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Dem Koalitionsfrieden zuliebe beendet die SPD ihren Alleingang bei der Reform des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Nun soll innerhalb der GroKo eine gemeinsame Lösung gefunden werden.
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Eine Patientin verbreitete auf dem Online-Bewertungsportal Jameda falsche Anschludigungen gegen eine Ärztin, doch die Betreiber der Seite wollten diese nicht löschen. Müssen sie aber, entschied das OLG Hamm.
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Richter des Bundesverfassungsgerichts Peter Müller wird im Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nicht mitentscheiden. Er hatte ein solches Verbot als ehemaliger Ministerpräsident noch selbst unterstützt.
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Die Ruhrgebietsstadt Oer-Erkenschwick möchte den Muslimen unter ihren Bewohnern den Muezzin-Ruf nicht verbieten. Sie legte deshalb Berufung gegen ein ergangenes Verbotsurteil des VG Gelsenkirchen ein.
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Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger erhält kein Schmerzensgeld aufgrund gegen ihn laufender staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Das OLG Frankfurt konnte in der Einleitung der Untersuchungen keine Amtspflichtverletzung erkennen.
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