Reform des § 219a StGB: Doch kein Allein­gang der SPD

14.03.2018

Dem Koalitionsfrieden zuliebe beendet die SPD ihren Alleingang bei der Reform des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Nun soll innerhalb der GroKo eine gemeinsame Lösung gefunden werden.

Die SPD verzichtet aus Rücksicht auf die große Koalition mit der Union auf ihren Vorstoß zu einer Reform des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. In einer abgestimmten Erklärung von Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt heißt es: "Die SPD-Bundestagsfraktion wird ihren Gesetzentwurf zu § 219a StGB jetzt nicht zur Abstimmung stellen." Die Bundesregierung will einen gemeinsamen Änderungsvorschlag einbringen, wie SPD-Sprecher Johannes Fechner im LTO-Interview erklärte.

In der Unionsfraktion habe Erleichterung darüber geherrscht, wie am Dienstag aus Koalitionskreisen verlautete. Die SPD-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) vorgelegt. Die Norm stellt Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Gegner des Paragrafen, darunter namhafte Strafrechtsprofessoren, kritisieren, dass er Betroffenen das Auffinden von Informationen und damit eine freie Entscheidung erschwere.

"Unser Ziel bleibt, die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu stärken", sagte eine SPD-Fraktionssprecherin. "Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen."

Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, kritisierte die Entscheidung ihrer Partei. "Ich halte es für einen Fehler, den Gesetzentwurf der Fraktion nicht einzubringen", sagte Ferner der Welt. "Hier geht es um eine Gewissensentscheidung und nicht um eine Koalitionsfrage."

Opposition kritisiert "Einknicken" der SPD

Auch die Opposition reagierte mit Unverständnis. "Die Profillosigkeit der SPD schreitet voran", sagte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Die Verhinderung einer "rechtlich gebotenen und gesellschaftspolitisch sinnvollen Reform" sei ein "Schlag ins Gesicht der Frauen und ein Kotau vor der CDU". Er fügte an: "Wir werben jetzt bei den anderen Fraktionen für unseren Antrag zum Paragraf 219a. Und dann will ich sehen, wie die SPD im Parlament gemeinsam mit AfD und Union gegen diese Reform des Strafrechts stimmt."

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, sprach von einem "Einknicken par excellence zum Nachteil der Frauen und ein Kniefall vor der Union".

Die CDU/CSU-Fraktion hatte gegen eine Reform durch den SPD-Vorschlag bereits den Gang zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erwogen.

Im Februar hatte der Bundestag bereits die Vorlagen der Linken, der Grünen und der FDP beraten. Die Linken und Grünen wollen das Werbeverbot ebenfalls abschaffen. Die FDP will nur noch grob anstößige Werbung unter Strafe stellen.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Reform des § 219a StGB: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27511 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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