Der Circus Busch darf in Düsseldorf mit Kamelen auftreten. Zwar gäbe es ein städtisches Verbot, welches den Auftritt von Wildtieren untersagt. Das Verbot sei aber unwirksam, so das Gericht, welches damit seiner Rechtsprechung treu bleibt.
Eine Kieler Staatsanwältin muss sich wegen Rechtsbeugung verantworten. Sie soll dutzende Tiere beschlagnahmt und notveräußert haben, ohne die Tierhalter anzuhören.
Schleichwerbung auf Instagram beschäftigt die Gerichte zunehmend. Das OLG Frankfurt hat im Fall eines Aquaristik-Influencers entschieden, dass dieser den kommerziellen Zweck seiner Produktempfehlungen kenntlich machen muss.
Seit 2013 streitet sich ein Sikh-Anhänger mit den deutschen Gerichten. Nun hat das BVerwG endgültig entschieden: Von der Helmpflicht beim Motorradfahren wird auch aus religiösen Gründen grundsätzlich nicht abgewichen.
Nachdem der frühere Fußballprofi Tim Wiese seinen Lamborghini auf einem Behindertenparkplatz abgestellt hatte, beschimpfte er einen gehbehinderten Rentner als "alten Sack". Dafür muss er nun 25.000 Euro zahlen, entschied ein Gericht.
Wer "Kinderwunsch-Tee" vertreibt, muss dafür sorgen, dass sein Tee auch tatsächlich zur Förderung der Empfängnisfähigkeit beiträgt. Der Verweis auf die Erfahrungsheilkunde genügte den Kölner Richtern nicht.
Zwar wussten die Behörden, dass ein Ehemann seine Frau und Kinder misshandelte. Mehr als ihm zu verbieten, das gemeinsame Haus zu betreten, hätten sie aber nicht tun können, so der EGMR - auch wenn es später zu einem Mord kam.
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zur Sterbebegleitung getroffen: Ein Arzt ist nicht dazu verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch das Leben zu retten. Zumindest, wenn die Entscheidung zum Sterben freiwillig und bewusst getroffen wurde.