Tiere notveräußert: Staats­an­wältin wegen Rechts­beu­gung vor Gericht

04.07.2019

Eine Kieler Staatsanwältin muss sich wegen Rechtsbeugung verantworten. Sie soll dutzende Tiere beschlagnahmt und notveräußert haben, ohne die Tierhalter anzuhören.

In einem spektakulären Fall muss sich eine Kieler Staatsanwältin bald wegen Rechtsbeugung vor Gericht verantworten. Das Landgericht (LG) Kiel ließ drei von vier Anklagen der Staatsanwaltschaft Itzehoe zu und eröffnete das Hauptverfahren, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Juristin soll als Tierschutz-Dezernentin das Recht gebeugt haben, indem sie unter Missachtung von Widerspruchsrechten der Besitzer Dutzende Tiere beschlagnahmen und notveräußern ließ.

Auf besonderes Interesse waren in der Öffentlichkeit Fälle mit Zirkustieren gestoßen. So soll die Juristin Elefantendame "Gitana", Tiger, Löwen und Krokodile aus Zirkussen abtransportiert und per Notverkauf unter anderem nach Belgien vermittelt haben. Diese Fälle sind aber nicht angeklagt. Auch Rinder, Pferde, Hunde, Kaninchen und Katzen wechselten die Besitzer - ohne dass die Betroffenen Gelegenheit erhielten, dagegen vor Gericht anzugehen. Sie mussten laut Anklage ansehen, wie ihre Tiere verladen und weggeschafft wurden.

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte die Anklagen 2016 und 2017 erhoben. Die Eröffnung des Hauptverfahrens bezieht sich auf zehn Fälle der Rechtsbeugung, davon in einem Fall in Tateinheit mit Diebstahl. Sie ereigneten sich zwischen Ende 2011 und Anfang 2014. Die Juristin soll teils die gesetzliche Befugnis zur Notveräußerung bewusst missbraucht haben, erläuterte das Gericht. 

In einem Fall soll die Staatsanwältin schlecht gehaltene Tiere eines Landwirts ohne förmliche Notveräußerung eigenmächtig verkauft haben. Dies soll den Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Diebstahl begründen. 

Die Staatsanwältin war vorläufig des Dienstes enthoben worden und ihre Bezüge wurden um 25 Prozent gekürzt. Ihre Klage dagegen hatte das Verwaltungsgericht Schleswig abgewiesen. Mit der Hauptverhandlung kann dem Gericht zufolge im September begonnen werden, soweit die Terminlage der Beteiligten dies zulässt und gegen die teilweise Nichteröffnung des Hauptverfahrens keine Beschwerde eingelegt wird. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Tiere notveräußert: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36295 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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