Das VG Hamburg hat zwei Eilanträge gegen das Feuerwerksverbot in der Hansestadt abgelehnt. Auch im privaten Rahmen dürfte sich das Verbot als notwendige Schutzmaßnahme erweisen, so das Gericht.
Das Zulassungsverfahren für Taxiunternehmen am Flughafen BER muss neu geregelt werden. Die bisherige Regelung des Taxiverkehrs sei "nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig", entschied das VG Berlin.
Es bleibt dabei: An Silvester darf in Thüringen kein Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Auch das Böllerverbot und Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft, wie der VerfGH in Weimar entschied.
Rund 1.250 Seiten Lektüre zum Fest empfahl der britische Premier Johnson seinen Landsleuten. Der Brexit-Handelspakt liegt nach Monaten des Ringens endlich vor. Auf beiden Seiten bleibt jedoch nur wenig Zeit zum Prüfen der Details.
Vermieterinnen müssen ihren Mietern zwecks Betriebskostenabrechnung nicht nur die Rechnungen präsentieren, sondern auch die Zahlungsbelege. Sonst könnten Mieter geforderte Beträge nicht richtig überprüfen, so der BGH.
Ein neues Gesetz soll Putin und seiner Familie für die Zeit nach seiner Präsidentschaft Schutz vor Strafverfolgung sichern. Der Begründungsversuch: "Was ist, wenn die Opposition an die Macht kommt?".
Ein Mann, der seine Familie nach Weihnachten treffen wollte, klagte gegen die Corona-Beschränkungen für private Treffen. Doch auch ohne die Ausnahme zum Fest seien die Regelungen für die restliche Zeit angemessen, so das OVG.
Feuerwerk und entsprechende Verletzungen sollen das Gesundheitssystem nicht zusätzlich belasten: Der Bund hat deshalb die "Überlassung" von Feuerwerk bundesweit verboten. Zuvor hatten Gerichte ähnliche Regeln der Länder gekippt.