VerfGH Thüringen: AfD schei­tert mit Eil­an­trag gegen Corona-Ver­ord­nung zu Sil­vester

28.12.2020

Es bleibt dabei: An Silvester darf in Thüringen kein Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Auch das Böllerverbot und Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft, wie der VerfGH in Weimar entschied.

Die Landtagsfraktion der AfD ist mit einem Eilantrag gegen die Thüringer Corona-Verordnung vor dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes gescheitert. Die Partei wollte die Regelungen zum Verbot des Alkoholausschanks und -konsums in der Öffentlichkeit, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sowie das Verbot des Verkaufs und Abbrennens von Pyrotechnik zu Silvester kippen. Erfolglos, wie das Gericht am Montag in Weimar mitteilte (Beschl. v. 28.12.2020, Az. VerfGH 118/20).

Die gerügten Grundrechtseingriffe seien mit Blick auf die von der Verordnung verfolgten Ziele eines effektiven Infektionsschutzes und des Schutzes von Leben und Gesundheit der Bevölkerung von eher geringem Gewicht - und deshalb vorübergehend hinzunehmen, heißt es nach summarischer Prüfung des Gerichtshofs. Was das Verkaufsverbot für Pyrotechnik angeht, verwiesen die Richter zudem darauf, dass dieses auf bundesrechtlichen Regelungen beruhe. Über diese könne der Thüringer VerfGH mangels Zuständigkeit gar nicht entscheiden.

Außerdem sah sich der VerfGH zur Klarstellung veranlasst, dass das Verkaufsverbot für Pyrotechnik nicht für Artikel der sogenannten Kategorie F1, zu der etwa Wunderkerzen und Tischfeuerwerk zählen, gilt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VerfGH Thüringen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43844 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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