Wo bisher nur die Beihilfe möglich ist, soll ein eigener Straftatbestand eingeführt werden, findet das Bundeskabinett bezüglich krimineller Handelsplattformen. Notare und Justiz müssen sich auf schnellere Digitalisierung einstellen.
Normalerweise wird die Abschiebehaft nicht in gewöhnlichen Gefängnissen vollzogen. Eine Ausnahme gibt es jedoch - und die bejaht der BGH in einem Fall, nachdem der EuGH entschieden hat.
Der US-Senat hat das zweite sogenannte Impeachment-Verfahren gegen den Ex-Präsidenten Amerikas als zulässig erachtet. In den nächsten Tagen kann es nun losgehen, zunächst werden beide Seiten ihre Argumente vorbringen.
Das Online-Portal Netdoktor hat sich fürs Erste erfolgreich gegen das BMG und Google durchgesetzt. Bei der Suche nach Gesundheitsthemen darf das Informationsportal des BMG nicht bevorzugt in der Google-Suche angezeigt werden.
Weil sie ein BAG-Urteil zum Neutralitätsgesetz nicht akzeptieren will, plant die Bildungssenatorin eine Verfassungbeschwerde. Gerügt werden sollen Verfahrensgrundrechte, der Justizsenator nennt das "sinnfreie Prozesshanselei".
Wegen ihrer Aussagen in einem Interview über das aufsehenerregende BVerfG-Urteil zum EZB-Anleihenkauf, hat das BVerfG die Richterin Astrid Wallrabenstein von einem weiteren Verfahren zu dem Fall ausgeschlossen.
Da der Gesetzgeber gerichtliche Vertretungsmöglichkeiten für Kinder geschaffen habe, könne der Staat selbst nicht im Wege der Prozessstandschaft die Verletzung von Grundrechten geltend machen, so eine Entscheidung des BVerfG.
Das zweite Amtsenthebungsverfahren gegen Trump soll am Dienstag starten. Doch erstmal muss geklärt werden, ob gegen jemanden, der gar kein Präsident mehr ist, überhaupt ein solches Verfahren geführt werden kann.