Nachdem ein Wohnungskauf nicht zustande kam, machte ein Mann seinem Ärger in Form einer Online-Bewertung auf "Google Places" Luft. Das muss der Makler hinnehmen, meint das OLG Schleswig-Holstein.
Ein Mieter hielt in seiner Wohnung ein Mini-Schwein namens "Bruce" – die Vermieterin kündigte ihm auch deshalb. Das AG Hannover musste sich nun mit der Räumungsklage auseinandersetzen.
Eine Familie sandte Sohn und Bruder Geld ins Ausland. Doch dieser kämpfte dort für den IS. Dies war der Familie auch bekannt, sie fühlten sich ihrem Familienmitglied aber trotzdem verpflichtet. Nun wurden sie verurteilt.
Ein Mann raste mit seinem SUV in Berlin in eine Fußgängergruppe, vier Menschen starben. Der Fahrer hätte nach einem epileptischen Anfall und einer Gehirn-OP erkennen können und müssen, dass er nicht fahrtüchtig war, so das Gericht.
Wer sein Rezept bei DocMorris einlöste, dem winkten 2015 große Preise. Ein solches Gewinnspiel darf die niederländische Versandapotheke aber nicht nochmal veranstalten, entschied nun der BGH.
Wegen des großen Erfolgs des Films "Keinohrhasen" verlangt dessen Autorin im Nachgang ein höheres Honorar. Doch dazu muss sie wissen, wie viel Geld der Film einspielte. Diese Auskunft bekommt sie, ein Urteil des LG ist nun rechtskräftig.
Auch wenn eine künstliche Befruchtung im europäischen Ausland zulässig ist, müssen die Krankenkassen nicht zwingend die Kosten tragen, so das SG München. Dafür müsse der Eingriff schon dem deutschen Embryonenschutz entsprechen.
Eine AG in der Schweiz zahlte eine Rechnung für die AfD – und die muss nun die dreifache Höhe des Betrags an den Deutschen Bundestag zahlen. Nach Ansicht des VG Berlin handelte es sich nämlich um eine unzulässige Spende.