Eine Familie sandte Sohn und Bruder Geld ins Ausland. Doch dieser kämpfte dort für den IS. Dies war der Familie auch bekannt, sie fühlten sich ihrem Familienmitglied aber trotzdem verpflichtet. Nun wurden sie verurteilt.
Als Unterstützerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist eine 60-jährige Oberhausenerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie habe ihrem Sohn, der sich dem IS als Kämpfer angeschlossen hatte, über einen längeren Zeitraum Geld zukommen lassen, befand das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag. Zwei weitere Frauen und ein Mann aus Oberhausen erhielten Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr. Alle vier wurden wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen ein Bereitstellungsverbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz schuldig gesprochen.
Alle hatten gestanden, ihrem Familienangehörigen, der sich als IS-Kämpfer nach Syrien abgesetzt hatte, mit insgesamt mehr als 16.000 Euro unterstützt zu haben. "Sie ermöglichten ihm dadurch, weiter für den IS zu kämpfen", sagte die Vorsitzende Richterin. Denn der Sold, den der Oberhausener vom IS erhielt, habe zeitweise nicht zum Lebensunterhalt ausgereicht. "Allen war bewusst, dass das verboten war, aber sie fühlten sich moralisch verpflichtet." Damit hätten sie aber auch den IS über einen Zeitraum von drei Jahren unterstützt.
"Ich wusste, dass er da gekämpft hat, das kann ich nicht leugnen", hatte die Mutter über ihren Sohn gesagt. Einen fünften Angeklagten, ein Bruder des Terroristen, verurteilte das Gericht wegen versuchten Verstoßes gegen EU-Sanktionen zu sieben Monaten auf Bewährung. Seine Zahlung war nicht angekommen, weil der Dienstleister Western Union den Empfänger gesperrt hatte.
Der IS-Terrorist aus Oberhausen war im November 2018 bei Kämpfen in Syrien getötet worden. Er hatte sich bei einem Türkei-Urlaub 2015 nach Syrien abgesetzt. Laut Anklage waren monatlich meist zwischen 500 und 1.000 Euro per Auslandsüberweisung in den Nahen Osten geflossen. Dort sei das Geld von IS-Kontaktleuten abgeholt worden. Die Verurteilten sind 24 bis 60 Jahre alt.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Bewährungsstrafen für Unterstützer der Terrormiliz: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47574 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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