Das von Heiko Maas vorangetriebene NetzDG ist trotz aller Kritik in Kraft getreten – vorerst mit einer Übergangsregelung. Ob es die versprochene "Garantie der Meinungsfreiheit" bringt, bleibt mindestens bis zum Jahreswechsel abzuwarten.
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Die Konkurrenz des Klingenherstellers Gillette darf bis auf weiteres keine kompatiblen Klingen zum Handgriff des "Mach 3"-Rasierers in den Verkehr bringen. Das hat das LG Braunschweig im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden.
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Das BVerwG hat entschieden, dass ein erhöhtes Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, eine Krankheit im beihilferechtlichen Sinne darstellen kann. Das sah die Vorinstanz eigentlich auch so, allerdings mit der falschen Begründung.
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Bei der Unterhaltungsshow sei nicht jeder Teilnehmer ein Künstler. Die Profitänzer bei "Let's Dance" seien vielmehr Tanztrainer, die ihrem Sport nachgehen, urteilte das BSG. Eine Künstlersozialabgabe falle deswegen nicht an.
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Im Abgasskandal sind bereits tausende Klagen an deutschen Gerichten anhängig. Das OLG Koblenz hat nun die Klage einer VW-Fahrerin abgewiesen. Dem Autohaus könne eine etwaige Täuschung durch den Konzern nicht zugerechnet werden.
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Geflügelprodukte, die aus artgerechter Haltung stammen, sollen im kommenden Jahr mit dem Label der "Initiative Tierwohl" ausgezeichnet werden. Das Bundeskartellamt findet das gut, will aber auch bei Schweinefleisch mehr Transparenz.
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Ein gemeinsamer Anwalt für Nebenkläger, ein neues Beschwerdeverfahren, strengere Voraussetzungen für Revisionen – Strafrichter fordern für die kommende Legislaturperiode weitere Reformen der StPO.
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Der Werbeslogan "Das beste Netz gibt's bei 1&1" ist irreführend, entschied das OLG Köln. Es werde suggeriert, dass es sich um ein eigenes Netz handele, was der Provider aber tatsächlich gar nicht habe.
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