Geflügelprodukte, die aus artgerechter Haltung stammen, sollen im kommenden Jahr mit dem Label der "Initiative Tierwohl" ausgezeichnet werden. Das Bundeskartellamt findet das gut, will aber auch bei Schweinefleisch mehr Transparenz.
Das Bundeskartellamt (BKartA) fordert mehr Transparenz für die Verbraucher bei der von Landwirtschaft, Fleischindustrie und Lebensmittelhandel ins Leben gerufenen Initiative Tierwohl. Der Kunde müsse erkennen können, "welches Stück Fleisch nach welchen Tierwohlkriterien hergestellt wurde und ob dies gerade nicht der Fall war", verlangte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag.
Die Wettbewerbshüter haben zwar keine Einwände gegen die Pläne der Initiative Tierwohl für den Bereich Geflügelfleisch. Für den Bereich Schweinefleisch fordert die Behörde hingegen die Einführung einer Kennzeichnung für den Verbraucher. Nur wenn diese Informationen vorlägen, könne der Kunde seinen Einkauf danach ausrichten.
"Wir begrüßen Initiativen zur Förderung einer artgerechten Tierhaltung. Das Wettbewerbsrecht steht solchen Vorhaben nicht im Wege. Da mit der Initiative Tierwohl branchenübergreifend auch wettbewerbsrelevante Faktoren abgestimmt werden, müssen wir aber sicherstellen, dass der Verbraucher davon auch wirklich profitiert.", so Mundt.
Konzept muss auch für Schweinefleisch kommen
Die Initiative Tierwohl ist ein Branchenbündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Finanziert wird sie hauptsächlich von den vier größten Lebensmitteleinzelhändlern. Dazu werden seit 2015 pro verkauftem Kilogramm Schweine- und Geflügelfleisch derzeit vier Cent an die Initiative abgeführt. Von 2018 an sollen es 6,25 Cent je Kilogramm sein. Mit diesem Geld werden Tierhalter für die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen, wie insbesondere mehr Platz in Ställen, honoriert.
Bei Geflügel soll der Verbraucher vom kommenden Jahr an anhand eines Labels erkennen können, ob das jeweilige Stück Fleisch nach Tierwohlkriterien produziert wurde und welche Vorteile für den Tierschutz mit der Initiative tatsächlich einhergehen. Eine solche Kennzeichnung ist hingegen laut Kartellamt bislang für den Bereich Schweinefleisch nicht geplant.
Da die Einführung einer vergleichbaren Transparenz für den Verbraucher im Bereich Schweinefleisch schwieriger umzusetzen sei als bei Geflügel, wird das Bundeskartellamt die Vereinbarung für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2020 dulden. Die Initiative Tierwohl muss allerdings möglichst bis Ende 2018 ein Konzept für die Einführung von mehr Verbrauchertransparenz ab dem Jahr 2021 vorlegen.
Die Initiative Tierwohl betonte, sie beschäftige sich bereits eingehend mit der Frage, wie auch Schweinefleisch entsprechend gekennzeichnet werden könnte. Der vom Bundeskartellamt vorgegebene Zeitplan sei jedoch ambitioniert.
acr/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
Kennzeichnung für Fleischprodukte: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24761 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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