VGH Baden-Württemberg: Rauch­verbot für Gast­stät­ten­fläche in Ein­kauf­s­pas­sage zulässig

07.11.2011

Die Bewirtschaftung von außerhalb einer Gaststätte gelegenen Flächen in einer überbauten Einkaufspassage ist keine rauchverbotsfreie Außengastronomie im Sinne des LNRSchG Baden-Württemberg. Dies entschied der VGH Baden-Württemberg mit einem am Montag bekannt gegebenen Urteil.

Die Klägerin betreibt eine Gaststätte in einer Einkaufspassage in Mannheim. Neben den im Inneren der Gaststätte befindlichen Räumen bewirtschaftet sie eine Fläche der angrenzenden Ladenpassage. Diese ist vollständig überbaut und nur zum Ein- und Ausgang hin offen. Die Gaststättenbetreiberin meint, ein Rauchverbot auf den Flächen vor ihrer Gaststätte verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Laufflächen vor den anderen Geschäften der Einkaufspassage nicht von dem gesetzlichen Rauchverbot erfasst seien.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies die Klage zurück: Die bewirtschaftete Fläche in der Einkaufspassage sei keine Außengastronomie und unterliege daher dem Rauchverbot nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Landesnichtraucherschutzgesetz  (LNRSchG). Bereits der Wortlaut deute darauf hin, dass unter dem Begriff Außengastronomie nur Bereiche zu verstehen sind, die im Freien liegen. Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass Tabakrauch die gefährlichste vermeidbare Innenraumverschmutzung ist, werde mit dem LNRSchG ein umfassender Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens angestrebt.

Das Rauchverbot für Gaststättenbewirtschaftungen stelle auch keine gleichheitswidrige Benachteiligung gegenüber sonstigen Nutzungen in Einkaufspassagen dar, für die kein gesetzliches Rauchverbot besteht. Bei sachgerechter typisierender Betrachtung sei davon auszugehen, dass in Gaststätten im Vergleich zu anderen öffentlich zugänglichen Bereichen wegen der höheren Verweildauer und wegen des Genusses von Speisen und Getränken häufig geraucht wird. Demnach sei ein allein für Gaststättenbereiche geltendes Rauchverbot in Räumen, die in weiteren Teilbereichen für andere Zwecke genutzt würden und insoweit keinem gesetzlichen Rauchverbot unterfielen, hinreichend sachlich gerechtfertigt und auch nicht unverhältnismäßig (Urt. v. 18.10.2011, Az. 10 S 2533/09).

cla/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4735 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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