Hinter den Fassaden oftmals unscheinbarer Betriebe werden nicht selten allerlei Straftaten begangen. Erfolgreich und von Dauer sind Untersagungen der Gewerbe aber selten. Jörg Lehnert hat einen kreativen Vorschlag, um das Problem anzugehen.
Die Stadt Stuttgart hielt nicht nur ein Bordell, sondern auch die dazugehörige Gaststätte für erlaubnispflichtig nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Der Betroffene zog vor das Verwaltungsgericht – mit Erfolg.
Gerade erst eröffnet, einen Tag später schon wieder geschlossen. Eine Kölnerin darf keine Gaststätte als "Zweckbetrieb" für das "Königreich Deutschland" betreiben, wenn dort gegen Corona-Regeln verstoßen wird, stellte das OVG NRW klar.
Obwohl sie noch minderjährig war, bekam ein Mädchen in Hessen in einer Bar eine Shisha – und handelte sich dabei eine Kohlenmonoxid-Vergiftung ein. Dafür muss der Betreiber der Shishabar nun über 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Die Notwendigkeit von Kontaktreduzierungen und mögliche Engpässe in Krankenhäusern sind für Gerichte in NRW und Berlin Grund genug, um die Gastronomie im November geschlossen zu halten.
Der Teil-Lockdown in Sachsen-Anhalt bleibt nach einem Beschluss des dortigen OVG bestehen. Dem exponentiell wachsenden Infektionsgeschehen mit Kontaktreduzierungen zu begegnen sei ein legitimes Ziel, so die OVG-Richter.
Das OVG Niedersachsen hat die Sperrstunde und das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der VGH in Bayern wollte nicht ganz so weit gehen, meldete aber Bedenken an.
Die Sperrstunde für Kneipen wird bisher von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Während in NRW eine mögliche Verlangsamung des Infektionsgeschehens das Verbot rechtfertigt, reicht das den Richtern in Osnabrück nicht aus.