Internationaler Sportgerichtshof: Trans­gender-Schwim­merin Lia Thomas von Wett­kämpfen aus­ge­sch­lossen

14.06.2024

Als erste Transgender-Schwimmerin siegte Lia Thomas bei College-Meisterschaften. Wenig später schloss der Welt-Schwimmverband Trans-Athletinnen aus. Mit ihrer Klage dagegen scheiterte Thomas nun vor Gericht.

Die Transgender-Schwimmerin Lia Thomas darf auch in Zukunft nicht an internationalen Wettbewerben wie Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne lehnte die Klage der US-Amerikanerin gegen die Ausschlussregularien des Weltverbandes World Aquatics für Trans-Schwimmerinnen ab (Urt. v. 10.06.2024, Az. CAS 2023/O/10000). Demnach sei Thomas, die kein Mitglied des US-Schwimmverbandes ist, schon gar nicht berechtigt, die Richtlinien des Schwimm-Weltverbandes infrage zu stellen.

Die Regeln von World Aquatics, die Transgender-Schwimmerinnen von Wettbewerben ausschließen, gelten seit Juni 2022. Auslöser war ein Sieg von Thomas drei Monate zuvor im März, als sie als erste Trans-Schwimmerin einen Titel bei College-Meisterschaften gewann und damit für weltweite Schlagzeilen sorgte. Bis 2019 schwamm Thomas als Mann. Dann unterzog sie sich einer Hormontherapie und unterdrückte so das Testosteron in ihrem Körper. Trotzdem darf sie nicht antreten: Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Geschlechtsanpassung bereits vor dem zwölften Lebensjahr vollzogen wurde.

Schutz des Frauensports

Für Thomas, die seit 2022 wegen des Verbots kein Rennen mehr geschwommen ist, ist diese Regel "rechtswidrig und diskriminierend". Sie berief sich unter anderem auf die Olympische Charta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Thomas bezeichnete laut ihrer Anwälte die jetzige Entscheidung des Sportgerichtshofes als "zutiefst enttäuschend".

Der Welt-Schwimmverband sieht sich derweil bestätigt. Die CAS-Entscheidung sei ein großer Schritt nach vorn "in unseren Bemühungen, den Frauensport zu beschützen", hieß es. Man wolle ein Umfeld für "Fairness, Respekt und Chancengleichheit für Sportler aller Geschlechter" schaffen.

dpa/xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Internationaler Sportgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54771 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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