Als weitere deutsche Metropole bekommt auch Frankfurt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Nach einem Urteil des VG Wiesbaden kann nur so die Luft am Main rasch sauberer werden.
Die Stadt Frankfurt muss ein Dieselfahrverbot für sauberere Luft einführen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden am Mittwoch nach einer mündlichen Verhandlung entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt. Frankfurt ist die erste Stadt in Hessen mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Der neue Luftreinhalteplan soll zum 1. Februar 2019 in Kraft treten.
Die Klage der DUH richtete sich gegen das Land, das für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in den hessischen Städten verantwortlich ist. Die Pläne müssen dafür sorgen, dass die Stickoxidgrenzwerte auf Dauer und sicher eingehalten werden. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts für ein Dieselfahrverbot in Frankfurt muss das Land nun dafür sorgen, dass dieses auch umgesetzt wird. Dazu muss der Luftreinhalteplan für die Stadt entsprechend ergänzt werden.
Die Umwelthilfe hat insgesamt wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten in vier hessischen Städten geklagt. Neben Hessens größter Stadt Frankfurt sind das Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach. Die Umwelthilfe hatte die Klage damit begründet, dass die Grenzwerte nur durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Dieselfahrzeuge eingehalten werden könnten. Die Luftverschmutzung durch Stickoxide kann dazu führen, dass etwa Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden.
Bundesweit gibt es bereits in Hamburg ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrverbote in zwei besonders betroffenen Straßen der Hansestadt. In Stuttgart sollen ab Jahresbeginn 2019 Fahrverbote ebenfalls für ältere Dieselfahrzeuge gelten. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig sind.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG Wiesbaden zu Stickoxidgrenzwerten: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30773 (abgerufen am: 04.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag