VG Minden zu europäischem Kfz-Kennzeichen: Keine Ausnahmen für Oldtimer

28.06.2013

Das VG Minden hat mit zwei am Freitag bekannt gegebenen Urteilen die Klagen von zwei Oldtimer-Besitzern abgewiesen, die gegen die Zuteilung von Kennzeichen mit einem "Euro-Feld" geklagt hatten. Die Auto-Liebhaber hatten ihre Kennzeichen zuvor ohne das seit 1997 verpflichtende Feld zugewiesen bekommen.

Den Oldtimer-Besitzern waren aus nicht mehr zu klärenden Umständen in den Jahren 2007 und 2011 Kennzeichen zugeteilt worden, die zwar die H-Kennzeichnung für historische Fahrzeuge, nicht aber das seit 1997 verbindliche Euro-Feld aufwiesen. Als der Kreise diese Kennzeichen einzog, klagten die beiden. Das Eurokennzeichen beeinträchtige das historische Erscheinungsbild der liebevoll restaurierten Fahrzeuge.

Dieser Auffassung folgte das Verwaltungsgericht (VG) Minden nicht.

Das ästhetische Empfinden der Fahrzeughalter sei nicht ausschlaggebend. Das Aussehen der Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr sei vielmehr einheitlich vorgeschrieben. Ausnahmen aus optischen Erwägungen seien nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Anderenfalls müssten je nach Alter der Fahrzeuge die verschiedensten - heute nicht mehr gültigen - historischen Kennzeichen vergeben werden. Die Interessen der Halter seien dadurch gewahrt, dass der Kreis die Kosten der Umrüstung übernehme (Urt. v. 06.06.2013, Az. 2 K 2930/12 und 2 K 2931/12).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Minden zu europäischem Kfz-Kennzeichen: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9040 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen