Ein Versäumnis könnte die ostwestfälischen Mühlenkreiskliniken teuer zu stehen kommen: Die Kliniken des Kreises Minden-Lübbecke müssen Rundfunkgebühren in Höhe von genau 242.131,88 Euro an den WDR nachzahlen. Diese Entscheidung veröffentlichte das Verwaltungsgericht Minden am Freitag.
Eine Klage gegen die Gebührenforderung sei abgewiesen worden. Die Forderung des Westdeutschen Rundfunks sei nicht verjährt. Bei einem rechtzeitigen Antrag wären die Geräte von der Gebührenpflicht befreit gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 3 K 2236/09)
Die Gebühren wurden erhoben für die 177 Fernseher in Krankenzimmern der Klinik Bad Oeynhausen in der Zeit von Mai 1999 bis Juni 2006. Dort war es versäumt worden, die Geräte anzumelden und von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Erst nachdem das Krankenhaus am 1. Juli 2006 von der Trägerschaft des Zweckverbandes "Krankenhaus Bad Oeynhausen" an die Mühlenkreiskliniken übergegangen war, wurde der Gerätebestand bekannt. Das Gericht geht davon aus, dass die Forderung gegen den alten Zweckverband auf den neuen Träger übergegangen ist.
Bereits im September 2010 hatte das Gericht entschieden, dass die Mühlenkreiskliniken 80 000 Euro Gebühren für die Zeit vom Juli 2006 bis Oktober 2008 zahlen müssen. Erst dann war der Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und liegt noch zur Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht in Münster. (Az.: 8 A 2315/10)
dpa/LTO-Redaktion/cd
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VG Minden : . In: Legal Tribune Online, 01.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3646 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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