Nach einem Bericht der FAZ klagt die Dirk Rossmann GmbH beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die neuen Rundfunkgebühren. Berechnungen des Unternehmens hätten ergeben, dass sich die Beiträge um fünfhundert Prozent von 40.000 auf 200.000 Euro pro Jahr erhöhen.
Der neue Rundfunkbeitrag tangiere unter anderem die allgemeine Handlungsfreiheit des Unternehmens und stelle einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot gem. Art. 101 und 118 der Bayerischen Verfassung dar, heißt es in dem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Die Klage der Rossmann GmbH ist nicht die erste Popularklage gegen die neue Rundfunkgebühr: Bereits einige Monate vor seinem Inkrafttreten klagte Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Passau, wie auch die Drogeriemarktkette per Popularklage, in Bayern gegen den haushaltsbezogenen neuen Rundfunkbeitrag.
Immer wieder sorgen die neuen Beiträge für Aufregung. Datenschützer bemängeln ein faktisches zweites Meldegesetz, Inhaber von Zweitwohnungen müssen künftig doppelt zahlen.
age/LTO-Redaktion
Ärger um neue GEZ-Gebühr: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7941 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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